| Sitzungstermin: | Dienstag, den 10.06.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 18:40 Uhr |
| Ort, Raum: | Kl. Kuppelsaal des Rathauses OT Wemmetsweiler, Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler |
zu 1 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.05.2025 |
c) Beschlussfassung
Der Ortsrat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.05.2025 in der vorliegenden Form anzunehmen
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen1
Stimmenthaltung
zu 2 | Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Merchweiler 2025 Vorlage: FIN/608/2025 |
c) Beschlussfassung:
Der Ortsrat Wemmetsweiler stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung 2025 zu.
Aufgrund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S.1296) hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt1. im ERGEBNISHAUSHALT mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 21.648.000,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — - 23.161.000,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -1.513.000,00 EUR
2. im FINANZHAUSHALT mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.648.000,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 3.971.000,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 2.323.000,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.323.000,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — - 850.000,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.473.000,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.323.000,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt auf 1.330.000,00 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherungwird festgesetzt auf 16.000.000,00 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleichdes Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 1.513.000,00 EUR.
Es gilt die vom Gemeinderat am 21. November 2024 beschlossene Hebesatzsatzung für 2025.
Es gilt der vom Gemeinderat am 26.06.2025 beschlossene Stellenplan.
Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2019 beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 3 | Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 der Gemeinde Merchweiler Vorlage: FIN/606/2024 |
c) Beschlussfassung:
Der Ortsrat Wemmetsweiler stimmt dem Investitionsprogramm 2024 bis 2028 in der vorliegenden Fassung zu. Es ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 4 | Anlage eines Feldes für Sternenkinder auf dem Friedhof Wemmetsweiler Vorlage: ORD/176/2025 |
c) Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, auf dem Friedhof Wemmetsweiler ein Grabfeld für Sternenkinder analog der Skizze nach Anlage 1) anzulegen. Das Feld soll auf der Freifläche in der Verlängerung der Friedhofshalle gegenüber dem Zentralbrunnen entstehen und Einzelbestattungen für Sternenkinder in Form von Erdbestattungen vorsehen. Der Gemeinderat wird gebeten, die erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000,00 € im Investitionsprogramm für das Jahr 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig