im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Strasse“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Wemmetsweiler
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens sowie der Veröffentlichung im Internet Und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugb
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2026 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße“ gefasst hat.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung einer Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung BMX-Bahn dar.
Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit der zugehörigen Begründung in der Zeit vom 18.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.merchweiler.de) unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Bauamt, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.30 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.