„Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Strasse“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Wemmetsweiler
zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße“ beschlossen hat.
Am 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Die Verordnung umfasst die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Es wird unter anderem geregelt, dass mineralische Baustoffe je nach chemischen Parametern in unterschiedliche Materialklassen nach EBV hinsichtlich ihrer Verwertung eingestuft werden sollen. Für dieses Verfahren ist die Zwischenlagerung der mineralischen Baustoffe notwendig. Aus diesen Gründen will die Gemeinde Merchweiler in kommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schiffweiler für kommunale Baumaßnahmen eine Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung errichten. Die geplante Zwischenlagerfläche soll im Bereich der Heiligenwalder Straße (L 295) im Ortsteil Wemmetsweiler auf einer Altdeponie (LUA-Nr. 2603) neu errichtet werden. Die Fläche wurde bislang als BMX-Bahn genutzt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände der ehemaligen BMX-Bahn in der Heiligenwalder Straße (L 295) unmittelbar zwischen dem Siedlungskörper von Wemmetsweiler und dem Reitsportzentrum im Ortsteil Heiligenwald der Gemeinde Schiffweiler aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße „Auf Bickelstein“. Des Weiteren wird es in Richtung Süden und Osten durch Waldflächen und Gehölzstrukturen, die in südlicher Richtung das Plangebiet vom Reitsportzentrum trennen, begrenzt. Im Westen schließt das Plangebiet unmittelbar an die Straßenverkehrsfläche der Heiligenwalder Straße (L 295) an.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung BMX-Bahn dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche damit aktuell dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 18.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.merchweiler.de) unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Bauamt, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.30 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.