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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2024

Hiermit werden die Haushaltssatzungen der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2024 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzungen haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296) hat der Gemeinderat am 16.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.

im ERGEBNISHAUSHALT mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2.

im FINANZHAUSHALT mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

§ 3

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

§ 5

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A -

280 v.H.

b) für die Grundstücke- Grundsteuer B -

490 v.H.

2.

Gewerbesteuer

450 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 16.05.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2019 beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt.

Merchweiler, den 16.05.2024
DER BÜRGERMEISTER
Patrick Weydmann

Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

3.831.000,00 €.

und gemäß $91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

500.000,00 €.

St. Ingbert, 10. Juni 2024
Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Auftrag
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 27.06.2024 bis 05.07.2024 auf Zimmer 2.07 des Rathauses im Ortsteil Wemmetsweiler in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 21. Juni 2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann