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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler

Bekanntmachung

der 11. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2024 den Erlass der 11. Satzung zur Änderung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen.

Die Satzung mache ich hiermit gem. § 12 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 6 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. Die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsicht den Beschluss beanstandet hat

2. oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Merchweiler, 20.06.2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

11. Satzung

zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)

Auf Grund der § 12 und § 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. 64, 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 15.06.2016 (Amtsbl. I S. 840), sowie der §§ 1, 2, 4, 6, 7,10 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 78, 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 98, S. 691), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 55 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) sowie des § 10 der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler – Eigenbetrieb – über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 29.11.2012, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhesatzung vom 14.12.2022 hat der Gemeinderat am 20.06.2024 folgende 11. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) vom 29.11.2012, zuletzt geändert durch die 10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung am 14.12.2022, wird wie folgt geändert:

In § 1, Absatz 1 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:

„Die Schmutzwassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2024 4,09 Euro je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge“.

In § 1, Absatz 2 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:

„Die Niederschlagswassergebühr nach § 5 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2024 1,14 Euro je m² gebührenwirksamer Grundstücksfläche.

Artikel 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

66589 Merchweiler, den 20.06.2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann