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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. GR/056/2024

Sitzungstermin:

Donnerstag, den 20.06.2024

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:00 Uhr

Ort, Raum:

Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler

zu 1 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2024

c) Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2024 in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

2 Stimmenthaltungen

zu 2 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.05.2024

c) Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.05.2024 in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

4 Stimmenthaltungen

zu 3 Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler

Vorlage: FIN/585/2024

c) Beschlussfassung:

Es wird beschlossen:

Aufgrund des § 25c Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerks der Gemeinde Merchweiler wird folgender Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.802.500 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.881.000 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -78.500 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  30.000 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.455.000 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  2.425.000 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.425.000 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  965.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.460.000 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.425.000 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird festgesetzt auf 5.050.000 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 6.000.000 EUR.

§ 5

Die Abwassergebühr 2024 wird pro Kubikmeter auf 4,09 € festgesetzt.

Die Niederschlagswassergebühr wird pro Quadratmeter auf 1,14 € festgesetzt.

§ 6

Das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler hat kein eigenes Personal.

Merchweiler, den 20.06.2024
Der Werkleiter
Patrick Weydmann

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

zu 4 Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung

Vorlage: FIN/586/2024

c) Beschlussfassung:

11. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren

(Abwassergebührenhöhesatzung)

Auf Grund der § 12 und § 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. 64, 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776), sowie der §§ 1,2,4,6,7,10 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 78, 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 98, S.691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), sowie des § 10 Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb- über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 27.09.2012, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhesatzung vom 14.12.2022 hat der Gemeinderat am 20.06.2024 folgende 11. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) vom 29.11.2012, zuletzt geändert durch die 10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung am 14.12.2022, wird wie folgt geändert:

In § 1, Absatz 1 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:

„Die Schmutzwassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2024 4,09 Euro je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge.

In §1, Absatz 2 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:

„Die Niederschlagswassergebühr nach § 5 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2024 1,14 Euro je m² gebührenwirksamer Grundstücksfläche.

Artikel 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

66589 Merchweiler, den 20.06.2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

zu 5 Rosengarten Wemmetsweiler - Vertragliche Gestaltung Rosengarten- und Kleingolfanlage Wemmetsweiler

Vorlage: HAA/729/2024

c) Beschlussfassung:

Es wird beschlossen,

  1. die teilweise vorhandene aber baulich marode Kleingolfanlage im Gemeindebezirk Wemmetsweiler durch den Bauhof der Gemeinde zurückzubauen und die noch verwendbaren Elemente für die Instandhaltung der Kleingolfanlage im Gemeindebezirk Merchweiler einzulagern,
  2. den Bürgermeister zu beauftragen, mit den Vertretern des Vereins der Rosenfreunde ein zukunftsfähiges Konzept zur Unterhaltung der Rosengartenanlage mit Umfeld zu erarbeiten und die vertraglichen Regelungen im zweiten Halbjahr 2024 entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig