| Sitzungstermin: | Donnerstag, den 20.06.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler |
zu 1 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2024
c) Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2024 in der vorliegenden Fassung anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
Keine Nein-Stimmen
2 Stimmenthaltungen
zu 2 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.05.2024
c) Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.05.2024 in der vorliegenden Fassung anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
Keine Nein-Stimmen
4 Stimmenthaltungen
zu 3 Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler
Vorlage: FIN/585/2024
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen:
Aufgrund des § 25c Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerks der Gemeinde Merchweiler wird folgender Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.802.500 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.881.000 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -78.500 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 30.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.455.000 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — 2.425.000 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.425.000 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 965.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.460.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.425.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird festgesetzt auf 5.050.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 6.000.000 EUR.
Die Abwassergebühr 2024 wird pro Kubikmeter auf 4,09 € festgesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr wird pro Quadratmeter auf 1,14 € festgesetzt.
Das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler hat kein eigenes Personal.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 4 Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung
Vorlage: FIN/586/2024
c) Beschlussfassung:
11. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren
(Abwassergebührenhöhesatzung)
Auf Grund der § 12 und § 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. 64, 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776), sowie der §§ 1,2,4,6,7,10 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 78, 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 98, S.691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), sowie des § 10 Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb- über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 27.09.2012, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhesatzung vom 14.12.2022 hat der Gemeinderat am 20.06.2024 folgende 11. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) vom 29.11.2012, zuletzt geändert durch die 10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung am 14.12.2022, wird wie folgt geändert:
In § 1, Absatz 1 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:
„Die Schmutzwassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2024 4,09 Euro je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge.
In §1, Absatz 2 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:
„Die Niederschlagswassergebühr nach § 5 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2024 1,14 Euro je m² gebührenwirksamer Grundstücksfläche.
Artikel 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 5 Rosengarten Wemmetsweiler - Vertragliche Gestaltung Rosengarten- und Kleingolfanlage Wemmetsweiler
Vorlage: HAA/729/2024
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen,
Abstimmungsergebnis:
einstimmig