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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichenn Sitzung des Gemeinderates Nr. GR/043/2023

Sitzungstermin:

Donnerstag, den 29.06.2023

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:40 Uhr

Ort, Raum:

Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler

Tagesordnung:

1

Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.05.2023

2

Einrichtung einer Einwohnerfragestunde - Antrag der Fraktionsgemeinschaft aus SPD, Die Linke, Bündnis 90 die GrünenVorlage: HAA/632/2021

3

Anpassung der Aufwandsentschädigung für RatsmitgliederVorlage: HAA/693/2023

4

Beschlussfassung über die künftige Anzahl der Ortsratsmitglieder nach der kommenden KommunalwahlVorlage: ORD/152/2023

5

Informationen und Anfragen

6

Verschiedenes

zu 1

Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.05.2023

Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

keine

Nein-Stimmen

2

Stimmenthaltungen

zu 2

Einrichtung einer Einwohnerfragestunde - Antrag der Fraktionsgemeinschaft aus SPD, Die Linke, Bündnis 90 die GrünenVorlage: HAA/632/2021

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, folgende Satzung zu erlassen:

Satzung zur Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in der Gemeinde Merchweiler

Aufgrund der §§ 12 und 20 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsblatt I S. 1341) wird auf Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Merchweiler vom 29.06.2023 folgende Satzung erlassen.

Präambel

Um die Bürger der Gemeinde bereits im Vorfeld in politische Entscheidungsprozesse einzubinden befürwortet und unterstützt der Gemeinderat Merchweiler die weitergehende Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in allen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zur Förderung und Stärkung demokratischer Mitbestimmung der Bevölkerung. Auf der Basis einer umfassenden Information durch Verwaltung und Gemeinderat sollen die Interessen und Belange der Einwohnerinnen und Einwohner gehört und berücksichtigt werden. Infolgedessen sind Fragen, Vorschläge und Anregungen aus der Bevölkerung erwünscht.

§ 1 Personenkreis

(1) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Merchweiler im Sinne des § 18 Abs. 1 KSVG wird im Rahmen der Einwohnerfragestunde Gelegenheit gegeben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung an die oder den Vorsitzenden oder an den Gemeinderat zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

(2) Dies gilt auch für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer, Gewerbetreibende sowie Vertreterinnen und Vertreter juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen im Sinne des § 19 Abs. 2 und 3 KSVG.

§ 2 Verfahren

(1) Die Einwohnerfragestunde findet jeweils nach dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung statt. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

(2) Bei Zeitüberschreitungen werden die nicht behandelten Fragen schriftlich beantwortet.

(3) Die oder der Vorsitzende kann Fragen unterbinden, insbesondere wenn

a)

sie nicht den Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung betreffen

b)

Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen

c)

sie sich auf einen Tagesordnungspunkt der gleichen Sitzung beziehen

d)

sie eine Angelegenheit betreffen, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden muss

e)

die Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt

f)

sie ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen

g)

sie persönliche Einzelfälle betreffenh) sie von den selben Personen bereits gestellt wurden

i)

sie Wertungen, unsachliche Feststellungen oder strafbare Äußerungen enthalten

j)

die Fragezeit nach Absatz 1 ausgeschöpft ist

(4) Fragen zu rechtlich komplexen Themengebieten sollen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler, E-Mail: gemeinde@merchweiler.de einzureichen. Dabei sind mindestens Vorname, Nachname, Anschrift und Frage sowie eine datenschutzrechtliche Erklärung zur Speicherung dieser Daten abzugeben. Weiterhin ist anzugeben, ob sich die Frage an die oder den Vorsitzenden oder an eine Gemeinderatsfraktion richtet.

(5) Darüber hinaus sind Fragen zu allgemeinen Themengebieten innerhalb der Einwohnerfragestunde nach § 2 Absatz 1 erlaubt.

(6) Eingereichte Fragen, bei der/die Fragesteller/in nicht anwesend ist, werden nicht in der Sitzung beantwortet. Die Fragen sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Die in § 1 genannten Personen können in jeder Fragestunde jeweils eine Frage stellen und zusätzlich hierzu zwei Anregungen oder Vorschläge unterbreiten. Diskussionen mit der oder dem Vorsitzenden oder dem Gemeinderat sind nicht gestattet.

(7) Einwohnerfragen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bzw. ihrer Meldung beantwortet.

(8) Die Beantwortung der Fragen erfolgt, wenn möglich in der jeweiligen Einwohnerfragestunde bzw. in der nächst möglichen Einwohnerfragestunde durch den oder die Befragten. Die oder der Vorsitzende, Fraktionen sowie Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu den vorgebrachten Anfragen sowie zu den Antworten der/des Befragten kurz Stellung nehmen. Befragungen einzelner Ratsmitglieder sind unzulässig. Kann eine Frage nicht innerhalb der Einwohnerfragestunden beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung in der nächsten Fragestunde oder schriftlich. Die schriftliche Beantwortung hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Sie wird neben der Fragestellerin oder dem Fragesteller auch den Ratsfraktionen und den Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion angehören, zugestellt.

(9) Werden Vorschläge oder Anregungen unterbreitet, so können zunächst die oder der Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu Stellung nehmen.

(10) Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Anfragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Vorschläge und Anregungen findet im Rahmen der Einwohnerfragestunden nicht statt.

§ 3 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

(2) Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Merchweiler, den 29.06.2023
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

zu 3

Anpassung der Aufwandsentschädigung für RatsmitgliederVorlage: HAA/693/2023

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, § 20 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Merchweiler in der aktuellen Fassung zum 01. Juli 2023 wie folgt zu ändern:

§ 20 (2) Geschäftsordnung des Gemeinderates Merchweiler

Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten als pauschale Aufwandsentschädigung pro Monat einen Grundbetrag von 50,00 €. Für Fraktionsvorsitzenden wird eine monatliche Pauschale von 100,00 € gewährt.

§ 20 (3) Geschäftsordnung des Gemeinderates Merchweiler

Das Sitzungsgeld beträgt 30,00 € je Sitzung§ 20 (4) wird gestrichen.

Die pauschalen Aufwandsentschädigungen pro Monat für Mitglieder der Ortsräte und der Fraktionsvorsitzenden im Ortsrat wird mit dem hälftigen Betrag nach § 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

Keine

Stimmenthaltungen

zu 4

Beschlussfassung über die künftige Anzahl der Ortsratsmitglieder nach der kommenden Kommunalwahl

Vorlage: ORD/152/2023

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stellt fest, dass es bei der derzeitigen Regelung verbleibt, da die bisherige Anzahl der Ortsratsmitglieder sowohl im Gemeindebezirk Merchweiler als auch im Gemeindebezirk Wemmetsweiler im Einklang mit § 71 Absatz 2 KSVG stehen.

Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

keine

Nein-Stimmen

3

Stimmenthaltungen

11

Mitglieder nehmen an der Abstimmung nicht teil

zu 5

Informationen und Anfragen

Es erfolgt keine Beschlussfassung

zu 6

Verschiedenes

Es erfolgt keine Beschlussfassung