Aufgrund des § 41 Abs. 3 Satz 2 KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I. S. 204) in Verbindung mit § 2 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler gebe ich der Bevölkerung von der folgenden Sitzung Kenntnis.
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates |
| 2. | Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers für den Gemeindebezirk Wemmetsweiler |
| 3. | Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin/des stellvertretenden Ortsvorstehers für den Gemeindebezirk Wemmetsweiler |
| 4. | Geschäftsordnung des Ortsrates Wemmetsweiler |
| 5. | Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden |
| 6. | Informationen und Anfragen |