Hiermit wird der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler für das Wirtschaftsjahr 2022 einschließlich der erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekanntgemacht.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler hat der Gemeinderat am 02.06.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Wirtschaftsjahr 2022
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 2.464.162 EURO,
in den Aufwendungen auf — 2.595.694 EURO.
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 7.155.433 EURO
in den Ausgaben auf — 7.155.433 EURO.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 6.565.433 EURO.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 800.000 EURO.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 300.0000 EURO.
§ 5
Die Maßnahmen des Vermögensplanes sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2022 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler“ für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt in der Zeit vom
14. bis 22. Juli 2022 im Rathaus Ortsteil Wemmetsweiler, Zimmer 3.06, während den Dienststunden, Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g. Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung (06825/955-242, 955-243) zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von max. 2 Personen möglich.