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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit

Vorhaben- und Erschliessungsplan

„Wohnbebauung Poststrasse 10“

in der Gemeinde Merchweiler,

Ortsteil Merchweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Veröffentlichung der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ werden folgende Ziele verfolgt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan aus dem Jahr 2019 umfasst ein bereits bebautes Grundstück im Ortsteil Merchweiler, mit einem maroden Wohngebäude im Norden und Gehölzbeständen im Süden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wurde seinerzeit aufgestellt, um die Errichtung zweier Doppelhäuser mit insgesamt vier Wohneinheiten für junge Familien zu ermöglichen.

Da der Vorhabenträger seiner vertraglich vereinbarten Realisierung des Neubauvorhabens bisher nicht nachgekommen ist, ist Ziel des Verfahrens, den in Rede stehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Abs. 6 BauGB aufzuheben. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Zuge der Aufhebung vollständig dem § 34 BauGB (Innenbereich) zuzuordnen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für den gesamten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ (2019) im Ortsteil Merchweiler der Gemeinde Merchweiler aufgehoben. Dieser umfasst wie oben bereits beschrieben ein bebautes Grundstück mit einem maroden Wohngebäude im Norden und Gehölzbeständen im Süden.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände unmittelbar westlich angrenzend an die AWO Seniorenresidenz durchgeführt. In Richtung Norden wird der Geltungsbereich durch die Verkehrsfläche der Poststraße begrenzt, im Westen durch die Bebauung und private Freiflächen des Wohngebäudes Poststraße 9 sowie im Süden und Osten durch die AWO Seniorenresidenz und deren private Freifläche.

Die genauen Grenzen der Aufhebung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.050 m2.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgehoben.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche). Zukünftig richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus dem Plan und der Begründung, in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.merchweiler.de unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/ Veröffentlichungen aus der Verwaltung/ Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Bauamt, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes

(https://www.uvp-verbund.de/kartendienste)

elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse

gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de,

bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgehoben zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

66589 Merchweiler, den 26.06.2026
gez.:
Der Bürgermeister
-Sebastian Maas-
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