Titel Logo
Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Merchweiler

Sitzungstermin:

Mittwoch, den 17.06.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

20:00 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler

zu 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 22.04.2026

c) Beschlussfassung:

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.

zu 2 Anschaffung einer Stele für das Sternenkinderfeld auf dem Friedhof Merchweiler

Vorlage: ORM/445/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler beschließt die Anschaffung einer Stele für das Sternenkinderfeld auf dem Friedhof Merchweiler nach dem Vorschlag 1 zum Bruttopreis von 6.140,40 € und bittet die Verwaltung um zeitnahe Bestellung der Stele. 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 3 Flächenvergabe Ecke Quierschieder Straße/Auf Pfuhlst im Ortsteil Merchweiler

Vorlage: BAV/878/2026

c) Beschlussfassung:

Es wird empfohlen, den in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2022 gefassten Vergabebeschluss aufzuheben.

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Vergabevorschlag:

1.

Bewerber Nr. 4, für den Fall dass dieser Bewerber das Verkaufsangebot nicht annimmt

2.

Bewerber Nr. 2

Abstimmungsergebnis:

Zu 1: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Zu 2: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 4 Gewerbegebiet "Altwies/Schmitzwies" im Ortsteil Merchweiler; Flächenvergabe

Vorlage: BAV/879/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Vergabereihenfolge:

Fläche 1

Bewerber Nr. 3, befristete Bereitstellung für 6 Monate

Fläche 2

1.

Bewerber Nr. 4, für den Fall dass dieser Bewerber das Verkaufsangebot nicht annimmt

2.

Bewerber Nr. 19, für den Fall dass dieser Bewerber das Verkaufsangebot nicht annimmt

3.

Bewerber Nr. 12

Fläche 3

1.

Bewerber Nr. 5, für den Fall dass dieser Bewerber das Verkaufsangebot nicht annimmt

2.

Bewerber Nr. 13

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 5 Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans "Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschlüsse 1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, 2. zur Billigung des Entwurfes, 3. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 4. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB

Vorlage: BAV/881/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Beschlussfassung: 

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Beschlüsse

1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,

2. zur Billigung des Entwurfes,

3. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und

4. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am __.__.____ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert. Auch diese Stellungnahmen wurden mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ mit zugehöriger Begründung und Fachgutachten.

Ferner beschließt der Gemeinderat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

Vor der Offenlage wird der Umweltbericht fertiggestellt.

Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ mit zugehöriger Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitzuhalten und zusätzlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 6 Bebauungsplan "Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler;

Beschlüsse

1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,

2. zur Billigung des Entwurfes,

3. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

4. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB

Vorlage: BAV/882/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Bebauungsplan „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Beschlüsse

1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,

2. zur Billigung des Entwurfes,

3. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und

4. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am __.__.____ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Öffentlichkeit hat sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert. Auch diese Stellungnahmen wurden mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und den Fachgutachten.Ferner beschließt der Gemeinderat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.Vor der Offenlage werden der Umweltbericht und der Fachbeitrag zur Siedlungswasserwirtschaft und Straßenplanung fertiggestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht und dem Fachbeitrag zur Siedlungswasserwirtschaft und Straßenplanung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per E-Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnbebauung Poststraße 10" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Erschließungsplan

Vorlage: BAV/883/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ im vereinfachten Verfahren.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan aus dem Jahr 2019 umfasst ein bereits bebautes Grundstück im Ortsteil Merchweiler, mit einem maroden Wohngebäude im Norden und Gehölzbeständen im Süden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wurde seinerzeit aufgestellt, um die Errichtung zweier Doppelhäuser mit insgesamt vier Wohneinheiten für junge Familien zu ermöglichen.

Da der Vorhabenträger seiner vertraglich vereinbarten Realisierung des Neubauvorhabens bisher nicht nachgekommen ist, ist Ziel des Verfahrens, den in Rede stehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Abs. 6 BauGB aufzuheben. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Zuge der Aufhebung vollständig dem § 34 BauGB (Innenbereich) zuzuordnen.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände unmittelbar westlich angrenzend an die AWO Seniorenresidenz durchgeführt. In Richtung Norden wird der Geltungsbereich durch die Verkehrsfläche der Poststraße begrenzt, im Westen durch die Bebauung und private Freiflächen des Wohngebäudes Poststraße 9 sowie im Süden und Osten durch die AWO Seniorenresidenz und deren private Freifläche.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.050 m2.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgehoben.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche). Zukünftig richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzuheben, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.

Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 

zu 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnbebauung Poststraße 10" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler;

Beschlüsse

1. zur Billigung des Entwurfes,

2. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

3. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB

Vorlage: BAV/884/2026

c) Beschlussfassung: 

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Poststraße 10“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Beschlüsse

1. zur Billigung des Entwurfes,

2. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und

3. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB I.v.m. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus dem Plan und der Begründung.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgehoben zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ferner beschließt der Gemeinderat gem. § 13 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

Der Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus dem Plan und der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitzuhalten und zusätzlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB hinzuweisen.

Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 9 Errichtung Freizeitanlage und Abenteuerspielplatz Allenfeldseiters - Wahl einer neuen Örtlichkeit

Vorlage: BAT/936/2026

c) Beschlussfassung: 

Die Entscheidung über die Örtlichkeit der Errichtung eines Abenteuerspielplatzes wird vertagt. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort Grabenstraße wird als ungeeignet erachtet.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 10 Antrag des SV Preußen 1919 Merchweiler e.V. auf Verlängerung der Dauer des bestehenden Erbbaurechtsvertrages

Vorlage: HAA/813/2026 

c) Beschlussfassung: Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und dem SV Preußen 1919 Merchweiler e. V. über die Sportanlage „Haldy“ wird zugestimmt. Die Laufzeit des Erbbaurechts wird über den bisherigen Ablaufzeitpunkt 31.12.2041 hinaus bis zum 31.12.2051 verlängert. Mit Ausnahme der Verlängerung der Pachtdauer beziehungsweise der Laufzeit des Erbbaurechts werden keine weiteren inhaltlichen Änderungen am bestehenden Erbbaurechtsvertrag vorgenommen. Sämtliche übrigen vertraglichen Regelungen, insbesondere zur Nutzung, Zweckbindung, Unterhaltung, Kostentragung, Sicherung der gemeindlichen Rechte sowie zum Erbbauzins, bleiben unverändert bestehen. Die Verlängerung erfolgt zur langfristigen Sicherung der Sportanlage „Haldy“, zur Erfüllung der förderrechtlichen Anforderungen der Sportplanungskommission des Saarlandes sowie zur nachhaltigen Sicherung des Standortes als Bestandteil der gemeindlichen Sportstättenstruktur.

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Verlängerung erforderliche notarielle Vertragsänderung vorzubereiten und sämtliche zur grundbuchlichen Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben beziehungsweise einzuholen. Die im Zusammenhang mit der notariellen Beurkundung, der grundbuchlichen Umsetzung sowie etwaigen damit verbundenen Nebenkosten entstehenden Kosten werden entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis bei vergleichbaren Verlängerungen von Erbbaurechten für gemeindliche Sportanlagen von der Gemeinde getragen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Zu 2: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 11 Rückbau von Pflanzenbeeten im Ortsteil Merchweiler

Vorlage: ORM/444/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler lehnt den Rückbau von Pflanzbeeten im Ortsteil Merchweiler ab. Der Ortsrat bittet die Verwaltung, ein Bepflanzungs-Konzept für die Beete im öffentlichen Verkehrsraum zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen