| Sitzungstermin: | Mittwoch, den 12.07.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler |
zu 1: Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung Nr. 30 vom 14.06.2023
Beschlussfassung
Der Ortsrat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung Nr. 30 vom 14.06.2023 in der vorliegenden Form anzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | 7 Ja-Stimmen |
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| Keine Nein-Stimmen |
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| 1 Stimmenthaltungen |
zu 2: Erweiterung Bebauungsplan "Kässeiters, 2. BA" im Ortsteil Merchweiler; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: BAV/769/2023
Beschlussfassung
Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
„Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Satzungsbeschluss
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ fand vom 02.01.2023 bis zum 03.02.2023 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. BürgerInnen haben sich zur Planung nicht geäußert.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Die Verwaltung der Gemeinde Merchweiler wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sowie Bürgern schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt gem. § 13b BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.Die Verwaltung der Gemeinde Merchweiler wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
| Abstimmungsergebnis: | 5 Ja-Stimmen |
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| Keine Nein-Stimmen |
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| 3 Stimmenthaltungen |
zu 3: Antrag auf Erwerb der gemeindeeigenen Parzellen-Nr. 34/18 und 20/9, Flur 07, Gemarkung Merchweiler
Vorlage: BAV/770/2023
Beschlussfassung
Es wird beschlossen, die gemeindeeigenen Parzellen-Nr. 34/18 und 20/9, Flur 07, Gemarkung Merchweiler an die Geschäftsführer der Bäckerei Rullof zu veräußern.
Der Ortsrat empfiehlt dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Quadratmeterpreis von 27,00 €/m² auf 30,00 €/m² nach zu verhandeln.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
zu 4: Ersatzschaffung Spielgeräte auf mehreren Spielplätzen im Gemeindebezirk Merchweiler
Vorlage: BAT/823/2023
Beschlussfassung
Der Ortsrat Merchweiler nimmt die Informationen zur Kenntnis.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |