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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler

Hiermit wird die Haushaltssatzung 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler einschließlich der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekanntgemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat am 20.06.2024 beschlossene Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund des §25c Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wird folgender Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt:

§ 1

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.802.500 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.881.000 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

- 78.500 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.455.000 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

2.425.000 EUR

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

2.425.000 EUR

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

965.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

1.460.000 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  2.425.000 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt auf  — 5.050.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf  —  6.000.000 EUR

§ 5

Die Abwassergebühr 2024 wird pro Kubikmeter auf 4,09 € festgesetzt.

Die Niederschlagswassergebühr wird pro Quadratmeter auf 1,14 € festgesetzt.

§ 6

Das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler hat kein eigenes Personal.

Merchweiler, den 20.06.2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes des Saarlandes – Kommunalaufsicht – hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen des Haushaltsplanes 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i. V. mit §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von — 5.050.000,--€

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von — 2.425.000,-- €.

St. Ingbert, 08.07.2024
Im Auftrag
Thomas Frey
(Siegel)

Der Haushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 18. Juli bis 25. Juli 2024 im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 3.06, während den Dienststunden, Montag bis Freitag, jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 12.07.2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann