Hiermit wird die Haushaltssatzung 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler einschließlich der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekanntgemacht.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Die vom Gemeinderat am 20.06.2024 beschlossene Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund des §25c Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wird folgender Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.802.500 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.881.000 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 78.500 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 30.000 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.455.000 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | 2.425.000 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.425.000 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 965.000 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.460.000 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 2.425.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgesetzt auf — 5.050.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf — 6.000.000 EUR
Die Abwassergebühr 2024 wird pro Kubikmeter auf 4,09 € festgesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr wird pro Quadratmeter auf 1,14 € festgesetzt.
Das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler hat kein eigenes Personal.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes des Saarlandes – Kommunalaufsicht – hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Haushaltsplanes 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i. V. mit §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von — 5.050.000,--€ |
| und | |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von — 2.425.000,-- €. |
Der Haushaltsplan 2024 liegt in der Zeit vom 18. Juli bis 25. Juli 2024 im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 3.06, während den Dienststunden, Montag bis Freitag, jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr öffentlich aus.