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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Teiländerung FNP

Teiländerung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des Bebauungsplanes

„Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche und von Grünflächen, um die Errichtung einer Wohn- und Senioreneinrichtung planerisch vorzubereiten und die bestehenden Grünflächen planungsrechtlich zu sichern. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie am östlichen Rand Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, hier: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Fertigstellung des Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.merchweiler.de unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

66589 Merchweiler, den 07.07.2026
gez.:
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dr. Michael Marx
Erster Beigeordneter
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