Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet und eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Gemeinde Merchweiler ist angesichts des demografischen Wandels, insbesondere hinsichtlich der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung, bestrebt geeignete Flächen für Pflege und Betreutes Wohnen nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Merchweiler im Bereich der Sport- und Freizeitanlage „Lehmkaul“ eine Wohn- und Senioreneinrichtung errichtet werden. Konkret sollen auf der Fläche des Sportplatzes, der heute weniger intensiv genutzt wird, vier Gebäude mit Pflege / Pflegeappartements und Betreutem Wohnen errichtet werden.
Für die Fläche existiert aktuell kein Bebauungsplan. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände des Sportplatzes „Lehmkaul“ und der zugehörigen Anbindung an die Allenfeldstraße aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich des Schulgeländes der Grund- und Gemeinschaftsschule, westlich der Sport- und Kulturhalle (Allenfeldhalle) mit Gastronomie sowie nördlich des Lehmkaulweihers mit Parkanlage.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie im östlichen Randbereich als Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, hier: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:
| • | Zurücknahme der nachrichtlichen Übernahme des Waldabstandes |
| • | Fertigstellung des Umweltberichtes |
| • | Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes |
| • | Fertigstellung des Fachbeitrags zur Siedlungswasserwirtschaft und Straßenplanung |
| • | Aufnahme von Festsetzungen zur Abwasserbeseitigung auf Basis des fertiggestellten Fachbeitrags |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Fachbeitrag zur Siedlungswasserwirtschaft und Straßenplanung und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.merchweiler.de unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Schutzgut Fauna und Flora, Biologische Vielfalt: unter Anwendung von Vermeidungsmaßnahmen betr. die Mauereidechse keine erhebliche Beeinträchtigung: keine wertgebenden Biotope betroffen (ausschließlich bereits befestigter Sportplatz und Aschenbahn), Böschungsgehölze von der Überbauung ausgeschlossen; Eingriffs-Ausgleich-Bilanz unter Berücksichtigung der gem. Bebauungsplan festgesetzten Durchgrünung des Sondergebietes und der vorgesehenen Maßnahmen in der öffentlichen Grünfläche daher knapp positiv und demzufolge kein externer Ausgleich erforderlich; bauzeitliche Gefährdungen der Mauereidechse durch festgesetzte Schutzmaßnahmen vermeidbar, kein Habitatverlust durch die Baumaßnahme; zur Sicherung/Verbesserung der bestehenden Habitatbedingungen im Bereich der festgesetzten Grünfläche sieht der Bebauungsplan Maßnahmen vor; keine weiteren unter den besonderen Artenschutz fallenden Arten betroffen Schutzgut Boden, Fläche: keine erhebliche Beeinträchtigung: nur technogene Böden betroffen; Durchgrünung des Sondergebietes im Bereich des jetzigen Sportplatzes führt im Saldo eher zu einer Verbesserung der Bodenfunktionen am Standort Schutzgut Wasser: keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen; im Betrieb keine erhöhte, d. h. über Wohngebiete hinausgehende Gefährdung durch Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Standort ist aufgrund der Topographie gem. dem kommunalen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Gemeinde als Brennpunkt eingestuft, Maßnahmen zur geordneten Ableitung von Niederschlagswasser sind erforderlich; fachtechnischer Beitrag zur Siedlungswasserwirtschaft hierzu liegt vor Schutzgut Klima / Luft: keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch legitimierte Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas Schutzgut Landschaftsbild: keine erhebliche Beeinträchtigung: begrenzte Einsehbarkeit, keine Fernwirkung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmal-ensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind; Belange der Forstbehörde sind nicht betroffen Schutzgut Mensch: geringe Beeinträchtigung: sporadische Nutzung als Sportplatz durch Privatpersonen, Mitglieder des Leichtathletikvereins und der erweiterten Realschule entfällt, Nutzung der Cross-Strecke im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünfläche weiterhin möglich; keine erhebliche Steigerung der Lärmbelastung zu erwarten Schutzgebiete/NATURA 2000-Gebiete: keine Schutzgebiete nach BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 0,9 km westlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301) |
| Fachbeitrag zur Siedlungswasser-wirtschaft und Straßenplanung | • für Schmutzwasser Anschluss an den kommunalen Mischwasserkanal • Kapazitäten des Kanals nicht bekannt; Ermittlung mittels einer hydraulischen Kanalnetzberechnung; im Anschluss Vorgaben für die Anschlussstelle und die zulässige Einleitmenge • gezielte Versickerung von Niederschlagswasser aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich • Zuführung des anfallenden Niederschlagswassers gedrosselt in den Mischwasserkanal • Einleitung in ein Oberflächengewässer aufgrund der großen Distanz mit einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand verbunden • Drosselmenge kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden • Vorhaltung des notwendigen Rückhaltevolumens für das über die Drosselmenge anfallende Niederschlagswasser |
| 2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz • dringende Empfehlung der Erfassung von Zauneidechsen und Schlingnattern • Empfehlung zur Prüfung der Habitatpotenziale für nach Anlage 1 zu § 1 der BArtSchV geschützte Heuschrecken und Wildbienen und bei Eignung Durchführung einer entsprechenden Erfassung • keine Überschneidungen mit Projektflächen bzw. kein Konflikt mit Projektzielen des Naturschutzgroßprojektes LIK Nord • Empfehlung der Festsetzung von Dachbegrünung und Installation von PV-Modulen auf Dachflächen • Beachtung der Vorgaben des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG bei Rodungs- und Rückschnittarbeiten an Gehölzen • dringende Empfehlung für eine ökologische Baubegleitung • keine Betroffenheit der Altlastenbelange • Formulierung von Auflagen bzgl. Lärmschutz im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung D - Naturschutz, Forsten • keine Betroffenheit der Belange der Forstbehörde |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.