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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler

Hiermit wird die Haushaltssatzung 2025 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler einschließlich der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekanntgemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat am 12.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund des §25c Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wird folgender Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt:

§ 1

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag

der Erträge auf

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge

und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus

Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird

festgesetzt auf  — 3.635.000 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt auf —  4.590.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf  — 6.000.000 EUR

§ 5

Die Abwassergebühr 2025 wird pro Kubikmeter auf 4,31 € festgesetzt.

Die Niederschlagswassergebühr wird pro Quadratmeter auf 1,23 € festgesetzt.

§ 6

Das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler hat kein eigenes Personal.

Merchweiler, den 12.12.2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes des Saarlandes – Kommunalaufsicht – hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen des Haushaltsplanes 2025 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i. V. mit §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.590.000,--€

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

3.635.000,-- €.

St. Ingbert, 14.07.2025
Im Auftrag
Birgit Heib (Siegel)

Der Haushaltsplan 2025 liegt in der Zeit vom 24. Juli bis 31. Juli 2025 im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 3.06, während den Dienststunden, Montag bis Freitag, jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 16.07.2025
Der Bürgermeister
Sebastian Maas