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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Steueramt informiert

Vereinfachte Feststellungserklärung für Privateigentümer von Grundbesitz

NEU: Einfache Grundsteuererklärung für Privateigentümer

Im Rahmen der Grundsteuerreform muss jeder Grundeigentümer bis zum 31.10.2022 zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine unkomplizierte elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung für einfache Eigentumsverhältnisse entwickeln lassen. Davon profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen müssen.

Erklärungen von Erbengemeinschaften oder der Fall von Steuerbegünstigungen werden von dieser Anwendung nicht abgedeckt.

Um den Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen zu können, wird kein Benutzerkonto bei ELSTER benötigt. Besteht bereits ein ELSTER-Konto, kann der Online-Dienst momentan nicht genutzt werden. Die Nutzung soll nach Angaben der Steuerverwaltung für diesen Fall bis spätestens September hinzugefügt werden. Ansonsten ist die vereinfachte Übermittlungsmöglichkeit der Feststellungserklärung bereits freigeschaltet.

Die Online-Anwendung steht unter

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

zur Verfügung.