Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ teilzuändern. In seiner Sitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung „KITA Wemmetsweiler“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche im genannten Bereich, um die Umsetzung des Projektes planungsrechtlich vorzubereiten.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m2.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist
während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr) beim Bauamt der Gemeinde Merchweiler,
im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 2.25,
einsehbar.
Bei Zutritt ins Rathaus wird weiterhin um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internetportal der Gemeinde Merchweiler (www.merchweiler.de) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ teilzuändern. In seiner Sitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung „KITA Wemmetsweiler“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche im genannten Bereich, um die Umsetzung des Projektes planungsrechtlich vorzubereiten.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m2.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist
während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr) beim Bauamt der Gemeinde Merchweiler,
im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 2.25,
einsehbar.
Bei Zutritt ins Rathaus wird weiterhin um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internetportal der Gemeinde Merchweiler (www.merchweiler.de) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Merchweiler, 26.07.2022
Gez.: Der Bürgermeister
Patrick Weydmann
Dienstsiegel
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ teilzuändern. In seiner Sitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung „KITA Wemmetsweiler“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche im genannten Bereich, um die Umsetzung des Projektes planungsrechtlich vorzubereiten.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m2.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist
während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr) beim Bauamt der Gemeinde Merchweiler,
im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 2.25,
einsehbar.
Bei Zutritt ins Rathaus wird weiterhin um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internetportal der Gemeinde Merchweiler (www.merchweiler.de) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Merchweiler, 26.07.2022
Gez.: Der Bürgermeister
Patrick Weydmann
Dienstsiegel
Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.