Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
In der Gemeinde Merchweiler besteht eine anhaltende und große Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder. Dabei kann dieser Nachfrage mit dem aktuellen Angebot in der Gemeinde nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Wemmetsweiler in der Straße „In der Wolfskaul“ eine neue Kindertagesstätte errichtet werden. Diese soll zur Deckung der Nachfrage insgesamt Raum für 10 Gruppen und ca. 180 Kinder bieten.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit zu Teilen nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler sieht für das Plangebiet überwiegend eine Wohnbaufläche sowie eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6.500 m2.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist
während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr) beim Bauamt der Gemeinde Merchweiler,
im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 2.25,
einsehbar.
Bei Zutritt ins Rathaus wird weiterhin um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internetportal der Gemeinde Merchweiler (www.merchweiler.de) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse:
gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben.