Die Steuer- und Abgabepflichtigen der Gemeinde Merchweiler werden hiermit an die Zahlung der zum
15. August 2022
fällig werdenden
| - | 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung für 2022, die |
| - | 3. Rate der Grundsteuer, Hundesteuer und sonstigen Abgaben laut Abgabenbescheid für das Rechnungsjahr 2022 |
erinnert.
Es wird dringend darum gebeten, die Zahlungen so rechtzeitig zu leisten, dass sie bei der Gemeindekasse Merchweiler bis zum o.g. Hebetermin eingegangen sind. Für Zahlungen, die nach Ablauf der gesetzlichen Schonfrist von 5 Tagen also nach dem 20. August 2022 eingehen, sind die festgesetzten Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portokosten zu entrichten. Ein Erlass der festgesetzten Gebühren und Säumniszuschläge ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Weiterhin wird gebeten, bei der Überweisung bzw. der Übersendung von Verrechnungsschecks unbedingt das im Steuer- oder Abgabenbescheid aufgeführte Kassenzeichen anzugeben.
Die Überweisung der fälligen Ratenbeträge, die im Abgabenbescheid ausgewiesen sind, erbitten wird auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Gemeindekasse Merchweiler:
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE28 5925 2046 0021 0025 92
BIC: SALADE51NKS
Bank 1 Saar
IBAN: DE67 5919 0000 0056 6000 00
BIC: SABADE5SXXX
Postbank Saarbrücken
IBAN: DE14 5901 0066 0007 3066 66
BIC: PBNKDEFFXXX
Wir verweisen nochmals auf die Möglichkeit, die fälligen Beträge im Bankeinzugsverfahren / Sepa-Lastschriftverfahren durch die Gemeindekasse Merchweiler einziehen zu lassen. Sie sparen dadurch den Weg zur Bank, die Einzahlungs- bzw. die Überweisungsgebühr und Sie vergessen keinen Zahlungstermin. Vordrucke hierzu sind bei der Gemeindekasse Merchweiler und den ortsansässigen Banken erhältlich.