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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan „KITA Wemmetsweiler“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Wemmetsweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler in öffentlicher Sitzung am 21.07.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler der Gemeinde Merchweiler beschlossen hat.

In der Gemeinde Merchweiler besteht eine anhaltende und große Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder. Dabei kann dieser Nachfrage mit dem aktuellen Angebot in der Gemeinde nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Wemmetsweiler in der Straße „In der Wolfskaul“ eine neue Kindertagesstätte errichtet werden. Diese soll zur Deckung der Nachfrage insgesamt Raum für 10 Gruppen und ca. 180 Kinder bieten.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit zu Teilen nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler sieht für das Plangebiet überwiegend eine Wohnbaufläche sowie eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6.500 m2.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Merchweiler, 26.07.2022
Gez.: Der Bürgermeister
Patrick Weydmann
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