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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 34/2026
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Hinweis zum eigenmächtigen Entfernen von Vollsperrungen

Im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden Straßenbauarbeiten möchte ich darauf hinweisen, dass Vollsperrungen, Absperrschranken und sonstige Verkehrseinrichtungen nicht eigenmächtig entfernt, verschoben oder umgangen werden dürfen.

Auch nach Abschluss der eigentlichen Bauarbeiten kann eine Sperrung weiterhin erforderlich sein, beispielsweise um das Befahren einer noch nicht freigegebenen Fahrbahn zu verhindern oder eine Gefahrenstelle abzusichern. Ob und wann eine Absperrung entfernt werden kann, obliegt daher nicht einzelnen Verkehrsteilnehmern.

Das eigenmächtige Entfernen einer Absperrung könnte – abhängig von den konkreten Umständen – einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen und damit den Straftatbestand des § 315b Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen.

Ich bitte daher alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, bestehende Absperrungen und Verkehrseinrichtungen zu beachten und diese nicht eigenmächtig zu entfernen oder zu verändern.

Bitte tragen Sie durch die Beachtung der Absperrungen dazu bei, dass Baustellenbereiche für alle Beteiligten sicher bleiben.