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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Merchweiler Nr. ORM/011/2024-2029

Sitzungstermin:

Mittwoch, den 20.08.2025

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:55 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler

Protokoll:

zu 1

Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.06.2025

Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der geänderten Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 2

Antrag auf Erwerb der gemeindeeigenen Parzelle-Nr. 47/34, Flur 04, Gemarkung Merchweiler

Vorlage: BAV/832/2025

Beschlussfassung

Es wird beschlossen, die weitere Beratung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 3

Antrag auf Ankauf einer Teilfläche der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 499/38, Flur 04, Gemarkung Merchweiler

Vorlage: BAV/841/2025

Beschlussfassung

Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Merchweiler empfiehlt dem zuständigen kommunalen Beschlussgremium, dem Antrag auf Erwerb einer Teilfläche der gemeindeeigenen Parzelle-Nr. 499/38, Flur 04, Gemarkung Merchweiler, nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 4

Teiländerung des Bebauungsplans "Auf´m Hollerstock II" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; 1. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, 2. Beschluss zur Billigung des Entwurfes der Teiländerung, 3. Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 4. Beschluss zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB

Vorlage: BAV/848/2025

Beschlussfassung

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

1. Bebauungsplan „auf'm Hollerstock II“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweilerbeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ im beschleunigten Verfahren. In Merchweiler soll am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ neuer Wohnraum geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Neubau eines Einzelhauses, der auf einer bislang untergenutzten und unbebauten Freifläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Friedhof errichtet werden soll. Die Erschließung ist über die Straße „Am Galgenberg“ sichergestellt. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Privatgrundstück untergebracht werden. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ (1965). Dieser setzt für das Gebiet eine Grünfläche fest. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Teiländerung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan wird für das Gelände am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ zwischen bestehender Bebauung, konkret neben Hs.-Nr. 28, und Friedhof teilgeändert. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die genannte Straße begrenzt und in Richtung Norden schließt die freie Landschaft an.Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.300 m2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert.Die Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ aus dem Jahr 1965.Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als Wohnbaufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren teilgeändert werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Der Beschluss, den Bebauungsplan teilzuändern, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.

Merchweiler, Datum,
Siegel
Der Bürgermeister

2. Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweilerbeschlüsse 1. zur Billigung des Entwurfes der Teiländerung, 2. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 ABs. 2 BauGB und3. zur Elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.Die Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.Ferner beschließt der Gemeinderat gem. § 13 / 13a BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Teiländerung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.Der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB hinzuweisen.

Merchweiler, Datum
Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 5

Aktueller Sachstand nach der Begehung der Kinderspielplätze im Gemeindebezirk Merchweiler

Vorlage: ORM/431/2025

Beschlussfassung:

Ein Beschluss ist nicht notwendig. Die Mitglieder nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.