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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Merchweiler Nr. ORM/020/2024-2029

Sitzungstermin:

Mittwoch, den 19.08.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:40 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler

zu 1 Graffiti-Projekt des Kinder- und Jugendbüros in den Herbstferien 2026 – Objekt im Ortsteil Merchweiler

Vorlage: ORM/446/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler beschließt, die weitere Beratung in die nächste Sitzung am 15.09.2026 zu vertagen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

zu 2 Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Altwies-Süd" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens

Vorlage: BAV/887/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-süd“ in der Gemeinde merchweiler, Ortsteil merchweilerbeschluss zur Einleitung des Verfahrens

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“.Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, um die Weiterentwicklung eines bestehenden Gewerbegebietes planerisch vorzubereiten, sowie die Darstellung von Flächen für die Abwasserbeseitigung, um die beiden bestehenden Regenrückhaltebecken planungsrechtlich zu sichern. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Grünfläche dar.Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

zu 3 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Altwies-Süd" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans

Vorlage: BAV/888/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Bebauungsplan „Gewerbegebiet altwies-süd“ in der Gemeinde merchweiler, Ortsteil merchweilerbeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“.

Die Gemeinde Merchweiler plant das bestehende Gewerbegebiet „Altwies / Schmitzwies“, welches sich in direkter Nachbarschaft zum Gewerbegebiet „Auf Pfuhlst“ befindet, zu erweitern. Konkret handelt es sich um die Fläche südlich der Montistraße zwischen Bahnstrecke und L 127. Es handelt sich um einen wichtigen Gewerbestandort der Gemeinde.

Die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll über eine neu auszubauende Stichstraße, die an die Montistraße anschließt, erfolgen.Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 35 BauGB (Außenbereich) sowie im nördlichen Teil, unmittelbar entlang der Montistraße, nach dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Altwies / Schmitzwies“ (2015). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände zwischen Montistraße, Bahnstrecke und L 127 aufgestellt. Die genannten Verkehrswege sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Das Plangebiet befindet sich östlich der Privatstraße, die das Umspannwerk und den dort angrenzenden bestehenden Gewerbebetrieb erschließt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,3 ha.Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Altwies / Schmitzwies“ aus dem Jahr 2015.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Grünfläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

zu 4 Merchtalstiftung - Berufung eines neuen Stiftungsvorstandes

Vorlage: FIN/639/2026

c) Beschlussfassung:

Als Stiftungskuratorium der Merchtalstiftung beruft der Ortsrat Merchweiler folgende Personen in den Stiftungsvorstand:-Hans Gerhard Jene-Albin Hanstein-Thomas Schmidt-Hans Peter Meisberger

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen0 Stimmenthaltungen

zu 5 Merchtalstiftung - Rechenschaftsbericht zum 01.07.2026Vorlage: FIN/640/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler nimmt in seiner Funktion als Stiftungskuratorium der Merchtalstiftung den Rechenschaftsbericht zum 01.07.2026 zur Kenntnis.

zu 6 Merchtalstiftung - Beschlussfassung über den Geschäftsplan 2026

Vorlage: FIN/641/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat des Gemeindebezirks Merchweiler beschließt in seiner Funktion als Stiftungskuratorium der Merchtalstiftung den Geschäftsplan 2026 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

zu 7 Bericht über die Bürgerbeteiligung zum zukünftigen Veranstaltungs- und Begegnungsort im Ortsteil Merchweiler

Vorlage: ORM/448/2026

c) Beschlussfassung:

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Der Ortsrat Merchweiler nimmt den Bericht über die Bürgerbeteiligung zum zukünftigen Veranstaltungs- und Begegnungsort im Ortsteil Merchweiler zur Kenntnis.

zu 8 Antrag auf befristete Nutzung der Kaiserterrassen im Ortsteil Merchweiler zur Durchführung einer Veranstaltungsreihe ab dem 20.08.2026; Festlegung der Rahmenbedingungen und Grundsatzentscheidung über die Inanspruchnahme

Vorlage: ORD/181/2026

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Merchweiler spricht sich für die befristete Nutzung der Kaiserterrassen im Ortsteil Merchweiler zur Durchführung einer Veranstaltungsreihe ab dem 20.08.2026 aus.