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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Merchweiler Nr. ORM/023/2022

Sitzungstermin:

Donnerstag, den 11.08.2022

Sitzungsbeginn:

17:30 Uhr

Sitzungsende:

17:35 Uhr

Ort, Raum:

Nebenraum der Gaststätte Allenfeldhalle, Allenfeldstr. 42a, 66589 Merchweiler

zu 1: „Erweiterung Bebauungsplan „Kässeiters 2. Bauabschnitt“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschlüsse zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Vorlage: BAV/738/2022

c) Beschlussfassung „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweilerbeschluss zur Einleitung des Verfahrenszur Aufstellung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ im beschleunigten Verfahren.

Im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Merchweiler soll im südlichen Siedlungsgebiet auf einer bislang unbebauten Grün- bzw. Freifläche neuer Wohnraum, als Erweiterung des nördlich unmittelbar angrenzenden Neubaugebietes geschaffen werden. Die Fläche befindet sich in der Schützenhausstraße am Siedlungsrand. Das Umfeld des Plangebietes wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Die Erschließung ist gesichert und der ruhende Verkehr kann vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes nach § 35 BauGB. Auf dieser Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Um für das Plangebiet eine Vorhabenzulässigkeit herzustellen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Nördlich des Plangebietes wurde in der Vergangenheit bereits ein Bebauungsplan zur Schaffung von Wohnraum aufgestellt („Kässeiters, 2. BA“ von 2018). Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ handelt es sich somit um eine Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 620 m2.

Nach § 13b BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b und § 13 BauGB aufgestellt.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt für das Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Bebauungsplan„Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Beschlüsse 1. zur Billigung des Entwurfes, 2. zur öffentlichen Auslegung und 3. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a und § 13 BauGB hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig