| Sitzungstermin: | Donnerstag, den 28.08.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:20 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler |
Protokoll:
zu 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.06.2025
Beschlussfassung
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.
zu 2 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 31.07.2025
Beschlussfassung
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.
zu 3 Charta des NetzwerkDemenz im Landkreis Neunkirchen
Vorlage: HAA/790/2025
Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, die vorliegende Charta des NetzwerkDemenz im Landkreis Neunkirchen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
zu 4 Forschungsprojekt der Trapcan GmbH nach § 2 Abs. 4 S. 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Vorlage: HAA/778/2025
Beschlussfassung
Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte Absichtserklärung zu unterzeichnen. Die Absichtserklärung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
zu 5 Betrieb einer Fanpage des Meta Konzerns (bspw. Facebook) durch die Gemeinde Merchweiler – Datenschutzrechtliche Bewertung und strategische Entscheidung zur Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien
Vorlage: HAA/789/2025
Beschlussfassung
Es wird beschlossen:
Betrieb einer Fanpage des Meta-Konzerns unter datenschutzrechtlichen Auflagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeindliche Fanpage einzurichten und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Auflagen, welche durch das unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes sowie in der Handreichung des BfDI als Voraussetzungen genannt wurden, zu betreiben. Die konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzpflichten sind durch die Verwaltung sicherzustellen. Sollte es im Zusammenhang mit der Fanpage der Gemeinde Merchweiler zu Datenschutzverletzungen kommen, trägt die Gemeinde das volle Haftungsrisiko. Die Entwicklung der datenschutzrechtlichen Rechtslage ist fortlaufend durch die Verwaltung zu prüfen und bei relevanten Änderungen ist dem Gemeinderat Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
zu 6 Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Neue Arbeit Saar gGmbH zur Einrichtung und Unterhaltung von 6 Arbeitsplätzen
Vorlage: ORD/177/2025
Beschlussfassung
Es wird beschlossen die bestehende Kooperationsvereinbarung mit der Neue Arbeit Saar gGmbH für ein weiteres Jahr – Laufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2026 – fortzuführen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
zu 7 Teiländerung des Bebauungsplans "Auf´m Hollerstock II" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler;
1. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, 2. Beschluss zur Billigung des Entwurfes der Teiländerung, 3. Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 4. Beschluss zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGBVorlage: BAV/848/2025
Beschlussfassung
1. Bebauungsplan„Auf'm Hollerstock II“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 30.08.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ im beschleunigten Verfahren.
In Merchweiler soll am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ neuer Wohnraum geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Neubau eines Einzelhauses, der auf einer bislang untergenutzten und unbebauten Freifläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Friedhof errichtet werden soll. Die Erschließung ist über die Straße „Am Galgenberg“ sichergestellt. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Privatgrundstück untergebracht werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ (1965). Dieser setzt für das Gebiet eine Grünfläche fest. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Teiländerung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ zwischen bestehender Bebauung, konkret neben Hs.-Nr. 28, und Friedhof teilgeändert. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die genannte Straße begrenzt und in Richtung Norden schließt die freie Landschaft an.Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.300 m2.Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert.
Die Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ aus dem Jahr 1965.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als Wohnbaufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren teilgeändert werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Beschluss, den Bebauungsplan teilzuändern, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Merchweiler, Datum, Siegel, Der Bürgermeister
2. Bebauungsplan„Auf'm Hollerstock II“ Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschlüsse 1. zur Billigung des Entwurfes der Teiländerung, 2. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und 3. zur Elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.
Die Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ferner beschließt der Gemeinderat gem. § 13 / 13a BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Teiländerung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.
Der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB hinzuweisen.
Merchweiler, Datum, Siegel, Der Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
zu 8 Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "KITA Wemmetsweiler" mit der littlebigFuture gGmbh; Antrag auf Verlängerung der Durchführungsverpflichtung
Vorlage: BAV/846/2025
Beschlussfassung
Es wird beschlossen, § 2 Abs. 2 (Durchführungsverpflichtung) des Durchführungsvertrages auf der Grundlage des mit Datum vom 23.07.2025 eingereichten Rahmenterminplans der littlebigFuture gGmbH zu ändern.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens im Frühjahr 2026 (zwischen Januar und Ende Mai) einen vollständigen genehmigungsfähigen Bauantrag für das Vorhaben einzureichen. Er wird spätestens 6 Monate nach Erhalt der Baugenehmigung mit dem Vorhaben beginnen und es innerhalb von weiteren 24 Monaten, spätestens 36 Monate nach Erhalt der Baugenehmigung fertigstellen.
Satz 3 entfällt.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen