Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h „Zum Striedt 59“
Die Gemeinde Merchweiler erlässt gemäß §35 Satz 2 VwVfG i.V.m. §44 StVO, §45 Abs.1b Nr.4 folgende
I. Allgemeinverfügung
In der Straße „Zum Striedt“ zwischen der Einmündung „Jeneweg“ und „Zum Bahnhof“ wird die Geschwindigkeit auf 10 km/h herabgesetzt.
II. Begründung
Die Sicherheit unserer Kinder sollte oberste Priorität haben. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in Schulbereichen ist eine notwendige Maßnahme, um Unfälle zu vermeiden und die Umgebung sicherer zu gestalten.
Kinder sind oft unaufmerksam und können unvorhersehbar reagieren, insbesondere in der Nähe von Schulen. Eine reduzierte Geschwindigkeit gibt Autofahrern mehr Zeit, auf plötzliche Situationen zu reagieren und Unfälle zu verhindern.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler einzulegen. Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z.B. durch E-Mail ist nicht zulässig.
Die Anordnung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt und mit Aufstellung der Schilder wirksam.