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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.08.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

In Merchweiler soll am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ neuer Wohnraum geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Neubau eines Einzelhauses, der auf einer bislang untergenutzten und unbebauten Freifläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Friedhof errichtet werden soll. Die Erschließung ist über die Straße „Am Galgenberg“ sichergestellt. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Privatgrundstück untergebracht werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ (1965). Dieser setzt für das Gebiet eine Grünfläche fest. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Teiländerung des Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ zwischen bestehender Bebauung, konkret neben Hs.-Nr. 28, und Friedhof teilgeändert. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die genannte Straße begrenzt und in Richtung Norden schließt die freie Landschaft an.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.300 m2.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert.

Die Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ aus dem Jahr 1965.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als eine Wohnbaufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren teilgeändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

66589 Merchweiler, den 29. August 2025
gez:
Sebastian Maas
Bürgermeister
Dienstsiegel

Lagepläne, o.M.

Geltungsbereich der Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ in der Gemeinde

Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 10.07.2025; Bearbeitung: Kernplan

Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan

Bekanntmachung der Veröffentlichung der Teiländerung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 die Veröffentlichung der Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In Merchweiler soll am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ neuer Wohnraum geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Neubau eines Einzelhauses, der auf einer bislang untergenutzten und unbebauten Freifläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Friedhof errichtet werden soll. Die Erschließung ist über die Straße „Am Galgenberg“ sichergestellt. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Privatgrundstück untergebracht werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ (1965). Dieser setzt für das Gebiet eine Grünfläche fest. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Teiländerung des Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände am westlichen Ende der Straße „Am Galgenberg“ zwischen bestehender Bebauung, konkret neben Hs.-Nr. 28, und Friedhof teilgeändert. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die genannte Straße begrenzt und in Richtung Norden schließt die freie Landschaft an.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs der Teiländerung des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.300 m2.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Die Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf'm Hollerstock II“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Auf'm Hollerstock II“ aus dem Jahr 1965.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als Wohnbaufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.merchweiler.de unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

66589 Merchweiler, den 29.08.2025
gez.:
Sebastian Maas
Bürgermeister
Dienstsiegel