| Sitzungstermin: | Donnerstag, den 27.08.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 18:04 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:56 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler |
zu 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.06.2026
c) Beschlussfassung:
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.
zu 2 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.07.2026
c) Beschlussfassung
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.
zu 3 Ausbau Glasfasernetz Deutsche Glasfaser - aktueller Sachstand
Vorlage: BAT/948/2026
c) Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu 4 Neubildung der Schulregionkonferenz für die Wahlperiode 2026 - 2028
Vorlage: HAA/823/2026
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, das Einvernehmen zur Bestimmung der Vertreter der Gemeinden in der Schulregionkonferenz entsprechend dem Vorschlag des Landkreises Neunkirchen herzustellen. Danach werden folgende Personen als Mitglieder der Schulregionkonferenz Landkreis Neunkirchen für die Wahlperiode 2026 - 2028 benannt:
Schulregionkonferenz 2026 - 2028
Vertreter: Bürgermeister Sebastian Maas
Ersatzvertreter: Oberbürgermeister Aumann
Vertreter: Bürgermeister Holger Schäfer
Ersatzvertreter: Bürgermeister Bernd Huf
Vertreter: Bürgermeister Cedric Jochum
Ersatzvertreter: Bürgermeister Andreas Feld
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen
zu 5 Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Altwies-Süd" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Vorlage: BAV/887/2026
c) Beschlussfassung:
Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“.Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, um die Weiterentwicklung eines bestehenden Gewerbegebietes planerisch vorzubereiten, sowie die Darstellung von Flächen für die Abwasserbeseitigung, um die beiden bestehenden Regenrückhaltebecken planungsrechtlich zu sichern. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Grünfläche dar. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 6 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Altwies-Süd" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans
Vorlage: BAV/888/2026
c) Beschlussfassung:
Bebauungsplan „Gewerbegebiet altwies-Süd“ in der Gemeinde merchweiler, Ortsteil Merchweiler, Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altwies-Süd“. Die Gemeinde Merchweiler plant das bestehende Gewerbegebiet „Altwies / Schmitzwies“, welches sich in direkter Nachbarschaft zum Gewerbegebiet „Auf Pfuhlst“ befindet, zu erweitern. Konkret handelt es sich um die Fläche südlich der Montistraße zwischen Bahnstrecke und L 127. Es handelt sich um einen wichtigen Gewerbestandort der Gemeinde. Die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll über eine neu auszubauende Stichstraße, die an die Montistraße anschließt, erfolgen. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 35 BauGB (Außenbereich) sowie im nördlichen Teil, unmittelbar entlang der Montistraße, nach dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Altwies / Schmitzwies“ (2015). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan wird für das Gelände zwischen Montistraße, Bahnstrecke und L 127 aufgestellt. Die genannten Verkehrswege sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Das Plangebiet befindet sich östlich der Privatstraße, die das Umspannwerk und den dort angrenzenden bestehenden Gewerbebetrieb erschließt. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,3 ha. Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Altwies / Schmitzwies“ aus dem Jahr 2015. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Grünfläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Merchweiler, Datum, Siegel
Der Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 7 Zweckverband LIK.Nord - Haushaltsplan für das Jahr 2026
Vorlage: AUN/159/2026
c) Beschlussfassung:
C.) Der Gemeinderat beschließt, von seiner Mandatierungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 8 Zweckverband LIK.Nord - Änderung der Satzung
Vorlage: AUN/160/2026
c) Beschlussfassung:
C.) Der Gemeinderat beschließt, von seiner Mandatierungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 9 Bestellung des Prüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler
Vorlage: FIN/637/2026
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, die Prüfungsgesellschaft ATAX Treuhand GmbH, Poststraße 43, 66386 St. Ingbert, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 11 Abschluss einer Nutzungsvereinbarung kommunaler Sporthallen mit dem Landkreis Neunkirchen
Vorlage: FIN/642/2026
c) Beschlussfassung:
Der Gemeinderat Merchweiler beauftragt die Verwaltung die Nutzungsvereinbarung kommunaler Sporthallen mit dem Landkreis Neunkirchen nicht abzuschließen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt in den benannten kritischen Punkten Nachverhandlungen mit dem Landkreis zu führen und die Möglichkeit einer Kündigung der bestehenden Vereinbarung zu ermitteln und dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen, 1 Nichtteilnahme
zu 12 Antrag auf befristete Nutzung der Kaiserterrassen im Ortsteil Merchweiler zur Durchführung einer Veranstaltungsreihe ab dem 20.08.2026; Festlegung der Rahmenbedingungen und Grundsatzentscheidung über die Inanspruchnahme
Vorlage: ORD/181/2026
c) Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die befristete Nutzung der Kaiserterrassen im Ortsteil Merchweiler zur Durchführung einer Veranstaltungsreihe antragsgemäß zu genehmigen. Die Rahmenbedingungen sollen parallel der ersten Veranstaltung übernommen und durch den Bürgermeister festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 13 Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung
Vorlage: ORD/182/2026
c) Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Merchweiler zum 01.01.2026 nach dem als Anlage beigefügten Vorschlag der Verwaltung anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 14 Lüftungsanlage Grundschule; Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage: HAA/824/2026
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 15 Hitzeschutz für unsere Kinder; Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage: HAA/825/2026
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen