Gemäß S 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl.l S. 1086) wird Folgendes bekannt gemacht:
In ihrer Sitzung am 14.07.2026 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" - aufgrund entsprechender Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses - den Jahresabschluss 2025 wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresgewinn von 16.769,08 € ab.
Das Volumen der Vermögensrechnung in Aktiva und Passiva beläuft sich auf 61.681,63 €
Dem Verbandsvorsteher sowie den am Anordnungsgeschäft Beteiligten wurde Entlastung erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss testierte mit Datum vom 26. Mai 2026 den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" zum 31. Dezember 2025 wurde vom ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes geprüft. In die Prüfung wurden der Rechenschaftsbericht und der Anhang, die vorgeschriebenen Anlagen sowie die Inventur und das Inventar einbezogen.
Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz", Herr Cedric Jochum, ist für den Inhalt und die Ausgestaltung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung festzustellen, ob der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und den Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Prüfung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" hat zu keinen Einwendungen (wesentlichen Beanstandungen) geführt.
Wir erteilen deshalb dem Jahresabschluss zum 31.12.2025 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:
"Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2025 einschließlich aller Bestandteile und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den anderen anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz".
Gemäß S 101 Abs. 3 KSVG sind die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss samt Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Die Einsichtnahme ist in der Zeit vom 31.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Rathaus Schiffiweiler, Rathausstraße 1 1 Zimmer 308 - während den nachfolgend aufgeführten
Öffnungszeiten möglich:
| Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |