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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung

Änderung der Vorfahrtsregelung in der „Waldstraße/Am Hermeswald“

Die Gemeinde Merchweiler erlässt gemäß §35 Satz 2 VwVfG i.V.m. §44 StVO, §45 Abs.1b Nr.4 folgende

I. Allgemeinverfügung

In der „Waldstraße“ Kreuzungsbereich Am Hermeswald im Ortsteil Merchweiler wird die Verkehrsregelung bzw. die Vorfahrtsregelung an die vorherigen Straßen angepasst. Somit wird aus einer Untergeordneten Straße (Am Hermeswald) eine gleichberechtigte Straße zur Waldstraße. Durch diese Änderung gilt ab sofort an dieser Kreuzung rechts vor links.

II. Begründung

Im Bereich der Einmündung der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen Straße Am Hermeswald in die Waldstraße wurde die bisherige Vorfahrtsregelung überprüft und an die tatsächlichen örtlichen Verkehrsverhältnisse angepasst.

Die Entscheidung zur Änderung der Verkehrsregelung wurde bereits im Rahmen der Verkehrsschau am 07.05.2025 getroffen. Im Ergebnis der dortigen Prüfung wurde beschlossen, die bisherige Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich dahingehend anzupassen, dass der aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommende Verkehr nicht mehr durch eine gesonderte Vorfahrtsregelung gegenüber dem Verkehr auf der Waldstraße untergeordnet wird.

Die bisherige Beschilderung vermittelte den Verkehrsteilnehmenden den Eindruck, dass der aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfahrende Verkehr gegenüber dem Verkehr auf der Waldstraße untergeordnet ist. Diese Regelung wurde überprüft und dahingehend geändert, dass der verkehrsberuhigte Bereich im Einmündungsbereich nicht mehr als untergeordnete Straße behandelt wird.

Durch die Entfernung bzw. Anpassung der bisherigen Vorfahrtsbeschilderung wird klargestellt, dass an der Einmündung die allgemeine Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ zur Anwendung kommt. Damit wird der Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich gegenüber dem von rechts kommenden Verkehr nicht mehr grundsätzlich nachrangig behandelt.

Die Anpassung dient insbesondere der eindeutigen und nachvollziehbaren Gestaltung der Vorfahrtsverhältnisse. Sie berücksichtigt die konkrete bauliche und verkehrliche Situation im Einmündungsbereich und trägt dazu bei, widersprüchliche bzw. für die Verkehrsteilnehmenden nicht ohne Weiteres erkennbare Vorfahrtsregelungen zu vermeiden.

Durch die einheitliche Anwendung der Regelung „rechts vor links“ wird eine klare und verständliche Verkehrsführung geschaffen. Dies fördert die gegenseitige Rücksichtnahme und erhöht die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich. Insbesondere soll verhindert werden, dass Verkehrsteilnehmende aufgrund der bisherigen Beschilderung von einer generellen Unterordnung des aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommenden Verkehrs ausgehen.

Die getroffene Anordnung ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten geeignet und erforderlich, um eine eindeutige Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich herzustellen. Die gewählte Regelung stellt dabei einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen der Verkehrssicherheit, der Verständlichkeit der Verkehrsführung und den Interessen der betroffenen Verkehrsteilnehmenden dar.

Die Änderung der Beschilderung dient somit der Klarstellung und Vereinheitlichung der Vorfahrtsverhältnisse im Einmündungsbereich und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer eindeutigen Verkehrsführung sachgerecht.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler einzulegen. Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z.B. durch E-Mail ist nicht zulässig.

Die Anordnung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

Merchweiler, 04.09.2026
Der Bürgermeister
Sebastian Maas