Sitzung der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Merchweiler
Gemäß § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merchweiler vom 30.11.1976, zuletzt geändert am 17.06.2014, mache ich hiermit bekannt, dass am Montag, den 05. Februar 2024, um 18.00 Uhr, im Kleinen Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, eine Sitzung der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Merchweiler stattfindet. Hierzu lade ich die im Grundflächenverzeichnis eingetragenen Jagdgenossen aus beiden Ortsteilen freundlich ein. Jagdgenosse ist jeder Eigentümer eines bejagbaren Grundstücks innerhalb der Gemarkungen Merchweiler und Wemmetsweiler.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten lassen. Eine Person kann dabei höchstens 2 weitere Jagdgenossen vertreten. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung.
Tagesordnung
| 1. | Annahme der geprüften Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 06.10.2022, |
| 2. | Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 mit Entlastung des Jagdvorstehers, |
| 3. | Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023, |
| 4. | Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 mit Entlastung des Jagdvorstehers, |
| 5. | Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024, |
| 6. | Neuwahl eines Jagdvorstehers sowie dessen Vertreter, |
| 7. | Neuwahl des Genossenschaftsausschusses. |