Bei der diesjährigen vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen für die Abgabe von Briefwahlunterlagen deutlich verkürzt.
Für die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen steht bei dieser Wahl nur ein Zeitfenster von ca. 2 Wochen zur Verfügung.
Deshalb bitte ich alle Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchten und von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, dies möglichst frühzeitig zu tun.
Folgende Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl stehen zur Verfügung:
Wenn Sie eine dieser Möglichkeiten nutzen, werden Ihnen nach Eingang des Antrages die Briefwahlunterlagen nach Hause zugestellt und Sie können von dort bequem und ohne Zeitdruck Ihren Stimmzettel ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Fristen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Ende der 1. Februarwoche versendet werden können. Wir bitten Sie dahingehend um etwas Geduld.
Den fertigen Wahlbriefumschlag können Sie dann über jeden Briefkasten der Deutschen Post AG portofrei an die Gemeinde zurücksenden. Sie können ihn aber auch in den Briefkasten am Eingang des Rathauses Merchweiler, Hauptstraße 82, einwerfen.
Wer den Antrag für einen oder eine andere stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.
Wegen der verkürzten Fristen zur Abgabe der Briefwahlunterlagen kann es zu längeren Wartezeiten im Rathaus kommen. Dafür bitte ich bereits jetzt um Verständnis.
Telefonische Anträge auf Briefwahl können nicht entgegengenommen werden.
Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr. Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.