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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen des Steueramts zur Grundsteuerreform

Waren Sie am 01.01.2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Erklärung abgeben, mit der das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert feststellt. Die Erklärungspflicht gilt auch dann, wenn der Grundbesitz später verkauft wurde.

Alle Steuerpflichtigen sollen hierzu bis Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, dem ein Datenblatt mit den bereits bekannten Grundstücksdaten beigefügt ist.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

Homepage des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft:

https://www.saarland.de/mfe/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform.html

Steuerchatbot als virtueller Assistent der Steuerverwaltung:

https://www.steuerchatbot.de/konsens.html

länderübergreifende Internetseite

https://www.grundsteuerreform.de

Informationen mit Erklärvideo

https://www.elster.de

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Gemeindeverwaltung in steuerlichen Angelegenheiten keine Beratung anbieten darf. Hierfür sind die Finanzbehörden zuständig.

Persönliche Auskünfte erhalten Sie von dem für Sie zuständigen

Finanzamt St. Wendel

Tel.: 06851/804-0

Fax: 06851/804-189

poststelle@fawnd.saarland.de