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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch

Nach EU-Vorgaben soll es in Deutschland ab 2033 nur noch einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein geben, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wurde.

Zu beachten ist hierbei nachstehende Tabelle:

I)

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau- und rosafarbene Papierführerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

II)

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):*

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

*

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur Antragstellung werden der Personalausweis oder der Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 €

Wir bitten um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06825/955151 oder 06825/955153 in der Zeit von montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Merchweiler, den 16.09.2022
Patrick Weydmann
Bürgermeister