Sachverhalt:
Die Landesregierung hat den Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen 2024 auf Sonntag, den 09. Juni 2024, festgesetzt.
Nach § 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. § 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) ist nach Bestimmung des Wahltages das Wahlgebiet der Gemeinde in Wahlbereiche einzuteilen. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche dient zur Aufstellung von Bereichslisten bei der Wahl des Gemeinderates.
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, das Wahlgebiet der Gemeinde Merchweiler in die Wahlbereiche
| • | 1 Merchweiler, bestehend aus dem Gebiet des Gemeindebezirkes Merchweiler und |
| • | 2 Wemmetsweiler, bestehend aus dem Gebiet des Gemeindebezirkes Wemmetsweiler |
einzuteilen.