Nach EU-Vorgaben soll es in Deutschland ab 2033 nur noch einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein geben, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.
Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wurde.
Zu beachten ist hierbei nachstehende Tabelle:
I)
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau- und rosafarbene Papierführerscheine):
Geburtsjahr des Tag, bis zu dem der Fahrerlaubnisinhabers Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
II)
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):*
Tag, bis zu dem der Ausstellungsjahr Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zur Antragstellung werden der Personalausweis oder der Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 €.
Wir bitten um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06825/955151 oder 06825/955153 in der Zeit von montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.