Die Stellen der beiden Schiedspersonen für den Schiedsbereich Wemmetsweiler sind neu zu besetzen.
Gemäß § 3 der Saarländischen Schiedsordnung werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich um die Stelle zu bewerben.
Schiedspersonen werden dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. Juristische Vorkenntnisse sind dazu nicht erforderlich. Die erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Amtes werden durch regelmäßige Schulungen erlangt.
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit 5-jähriger Amtszeit. Eine Vergütung wird nicht gezahlt, Auslagen werden jedoch ersetzt.
Die Schiedspersonen werden durch den Ortsrat des Gemeindebezirkes Wemmetsweiler gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes Ottweiler bestätigt.
Es können Personen berufen werden, wenn sie die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsbezirk (Ortsteil) Wemmetsweiler wohnen.
Interessentinnen und Interessenten für das Amt können sich bis zum 31.10.2024 bei der Gemeindeverwaltung Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler, bewerben.