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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Haupt-, Personal- und Kulturausschusses Nr. HPK/048/2023

Sitzungstermin:

Dienstag, den 17.10.2023

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

18:25 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler

zu 1 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 18.07.2023

Beschlussfassung

Der Haupt-, Personal- und Kulturausschuss beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 18.07.2023 in der vorliegenden Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

4 Stimmenthaltungen

zu 2 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.09.2023

Beschlussfassung

Der Haupt-, Personal- und Kulturausschuss beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.09.2023 in der vorliegenden Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

zu 3 Antrag der Kath. Kirchengemeinde zur Sanierung der Kita St. Josef - Vorplanungskosten Brandschutz

Vorlage: HAA/697/2023

Beschlussfassung

Es wird beschlossen, dem Antrag des Bistums Trier über die Rendantur St. Wendel antragsgemäß zu entsprechen und zugunsten der Maßnahme „Nutzungsänderung und Brandschutzmaßnahmen Kita St. Josef“ einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 17.500€ zu bewilligen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Planungsvereinbarung zur Umsetzung des Vorhabens zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 4 Gewährung eines Zuschusses an den Verein der Rosenfreunde e.V. für die Pflege, Unterhaltung und Instandhaltung der Gartenanlage im Rosengarten Wemmetsweiler 2023

Vorlage: HAA/698/2023

Beschlussfassung

Es wird beschlossen, dem Verein der Rosenfreunde in Wemmetsweiler im Jahr 2023 einen zweckgebundenen Zuschuss für Ausgaben für die Pflege, Unterhaltung und Instandhaltung der Gartenanlage im Rosengarten Wemmetsweiler in Höhe von 4.500 € durch gemeindlichen Leistungsbescheid zu gewähren. Auf Anforderung der Gemeinde hat der Verein der Rosenfreunde einen entsprechenden Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung kann der Zuschuss zurück gefordert werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig