Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 den Erlass folgender Satzungen beschlossen:
5. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler
Die Satzung mache ich hiermit gem. § 12 KSVG und § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Aufgrund der §§ 12, 108, Abs. 2 und 109 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. 64, 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. 97, 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29. November 2010 (Amtsbl. 10, 1426), zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetztes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.10.2023 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler vom 23. Mai 1995 wird wie folgt geändert:
Ziffer 1
§ 10 Abs.1 wird wie folgt geändert:
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (§25 und §25a bis 25f EigVO sowie die KommHVO i. V. m. KSVG)
Artikel II
Artikel I, Ziffer 1, tritt am 01.01.2024 in Kraft.