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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzungen 2025

Hiermit werden die Haushaltssatzungen der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2025 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzungen haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296) hat der Gemeinderat am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

21.648.000,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

- 23.161.000,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

auf

- 1.513.000,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

auf

1.648.000,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf

- 3.971.000,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 2.323.000,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf

2.323.000,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf

- 850.000,00 EUR

em Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

1.473.000,00 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

2.323.000,00 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

1.330.000,00 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

16.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

1.513.000,00 EUR.

§ 6

Es gilt die vom Gemeinderat am 21. November 2024 beschlossene Hebesatzsatzung für 2025.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 26.06.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2019 beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt.

Merchweiler, den 26.06.2025
Der Bürgermeister
Sebastian Maas

Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.323.000,00 €.

und

gemäß $91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.330.000,00 €.

St. Ingbert, 13. Oktober 2025
Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Auftrag
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 23.10.2025 bis 04.11.2025 auf Zimmer 2.07 des Rathauses im Ortsteil Wemmetsweiler in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 20. Oktober 2025
Der Bürgermeister, In Vertretung
Dr. Michael Marx, Erster Beigeordneter