Schulpflichtig für das Schuljahr 2026 - 2027 sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden von den Schulen angeschrieben.
Die Anmeldung erfolgt für die im Ortsteil Wemmetsweiler wohnenden Kinder am 12.11.2025 in der Grundschule Zum Striedt, Zum Striedt 59 in der Zeit von 8:30 bis 14:00 Uhr.
Die Anmeldung erfolgt für die im Ortsteil Merchweiler wohnenden Kinder in der Grundschule Im Allenfeld, Allenfeldstraße 16 b am 11.11.2025 von 8:30 bis 14:00 Uhr.
Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder werden von den Schulen angeschrieben, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die einzuschulenden Kinder sind bei der Anmeldung nicht vorzustellen. Die Lehrkräfte stehen im Rahmen der Kooperation Grundschulen – Kindergarten während des letzten Kindergartenjahres in engem fachlichem Austausch mit dem Personal der Kindergärten und werden sich dort über die einzuschulenden Kinder informieren.
Kinder, die vom 2. Juli bis 31.12.2020 geboren sind, können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorzeitig eingeschult werden. Ihre Anmeldung erfolgt ebenfalls an dem vorgesehenen Tag.
Solche Kann-Kinder werden dann schulpflichtig, wenn sie am 1. Schultag des Schuljahres 2026/2027 zur Schule geschickt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Eltern noch Entscheidungsfreiheit.