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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen des Steueramts zur Fristverlängerung zur Feststellungerklärung

Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung sollte ursprünglich am 31.10.2022 enden. Die Finanzminister der Bundesländer haben am 13.10.2022 entschieden, dass die Abgabefrist bundesweit einmalig

bis zum 31.01.2023

verlängert wird.

Hintergrund: Aufgrund Problemen mit der Online-Plattform ELSTER und der schleppenden Abgabe der elektronisch oder schriftlich gefassten Feststellungserklärungen hatte es sich abgezeichnet, dass ein großer Anteil an Steuererklärungen zum 31.10.2022 nicht vorliegen werden.