Die Steuer- und Abgabepflichtigen der Gemeinde Merchweiler werden hiermit an die Zahlung der zum
15. November 2025
fällig werdenden
| - | 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung für 2025 die |
| - | 4. Rate der Grundsteuer, Hundesteuer und sonstigen Abgaben laut Abgabenbescheid für das Rechnungsjahr 2025 |
erinnert.
Es wird dringend darum gebeten, die Zahlungen so rechtzeitig zu leisten, dass sie bei der Gemeindekasse Merchweiler bis zum o.g. Hebetermin eingegangen sind. Für Zahlungen, die nach Ablauf der gesetzlichen Schonfrist von 5 Tagen also nach dem 20. November 2025 eingehen, sind die festgesetzen Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portokosten zu entrichten. Ein Erlaß der festgesetzten Gebühren und Säumniszuschläge ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Weiterhin wird gebeten, bei der Überweisung unbedingt das im Steuer- oder Abgabenbescheid aufgeführte Kassenzeichen anzugeben.
Die Überweisung der fälligen Ratenbeträge, die im Abgabenbescheid ausgewiesen sind, erbitten wird auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Gemeindekasse Merchweiler:
| Sparkasse Neunkirchen | IBAN: DE28 5925 2046 0021 0025 92 | BIC: SALADE51NKS |
| Bank 1 Saar | IBAN: DE67 5919 0000 0056 6000 00 | BIC: SABADE5SXXX |
Wir verweisen nochmals auf die Möglichkeit, die fälligen Beträge im Bankeinzugsverfahren / Sepa-Lastschriftverfahren durch die Gemeindekasse Merchweiler einziehen zu lassen. Sie sparen dadurch den Weg zur Bank, die Einzahlungs- bzw. die Überweisungsgebühr und Sie vergessen keinen Zahlungstermin. Vordrucke hierzu sind bei der Gemeindekasse Merchweiler erhältlich. Barzeinzahlungen sind bei der Gemeindekasse Merchweiler im Rathaus im Ortsteil Wemmetsweiler möglich.