Gemäß § 38 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) haben die Gemeinden die Aufgabe, auf Gemeindeebene örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen zu berufen und zu betreuen.
Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit unseres derzeitigen Naturschutzbeauftragten beabsichtigt die Gemeinde Merchweiler, zum 16.12.2025 dieses Ehrenamt erneut zu besetzen.
Örtliche Naturschutzbeauftragte sollen regelmäßig als naturschutzfachliche Sachverständige einbezogen werden, z.B. zur Beurteilung lokaler Planungen, zur Beratung der Mitbürgerinnen und Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen oder zur Information über naturschutzrechtliche Gegebenheiten in der Gemeinde. Über die genannten Beteiligungen ist dem entsprechenden Ortsrat einmal jährlich Bericht zu erstatten.
Als Vermittler zwischen Behörde und Bürger sowie als Ansprechpartner für Fachfragen innerhalb der Gemeinde sollen die örtlichen Naturschutzbeauftragten über Wissen und Gespür für Natur und Umweltschutz im kommunalen Bereich verfügen und entsprechend einsatzbereit sein.
Besondere berufliche Voraussetzungen werden für die Ausübung des Ehrenamtes nicht verlangt.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die bzw. der örtliche Naturschutzbeauftragte erhält von der Gemeinde einen jährlichen Kostenersatz, dessen Höhe nach der Verordnung über den Kostenersatz für ehrenamtlich im Naturschutz tätige Personen festgeschrieben ist.
Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bis zum 17.11.2025 schriftlich bei der Gemeinde Merchweiler, Abt. 4.3 Umwelt und Natur, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler, bewerben. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Maurice Dittke (06825/955-264) gerne zur Verfügung.