Titel Logo
Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 45/2025
Mitteilungen des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Richtlinien für die Vermietung der Freizeitanlage "Rockenhübel" im OT Wemmetsweiler

Die Freizeitanlage Rockenhübel ist seit dem 01.01.2023 im Kernhaushalt der Gemeinde Merchweiler integriert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 der Änderung der Richtlinien für die Vermietung der Freizeitanlage Rockenhübel zugestimmt. Die Richtlinien treten zum 01. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 30.03.2023 außer Kraft.

Richtlinien für die Vermietung der Freizeitanlage „Rockenhübel“ im OT Wemmetsweiler

1.

Gegenstand der Vermietung

ist das Gebäude der Freizeitanlage mit dem dazugehörigen Inventar sowie die Außenanlagen.

2.

Nutzungsberechtigte

2.1

Vorrangig nutzungsberechtigt sind:

a)

die Gemeinde für kulturelle und interne Veranstaltungen sowie offizielle Anlässe, das Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Merchweiler für Ferienfreizeiten, Kurse und ähnliche Veranstaltungen,

b)

ortsansässige Vereine, Verbände und die Ortsverbände der Parteien für interne Zwecke (z. B. Familienabend, Weihnachtsfeier, Meisterschaftsfeier usw.),

c)

die Jugendgruppen der ortsansässigen Vereine für interne Veranstaltungen,

d)

die örtlichen Schulen und Kindergärten für interne Veranstaltungen (z. B. Abschlussfeiern).

2.2

Des Weiteren sind nutzungsberechtigt:

a)

auswärtige Schulen und Kindergärten für interne Veranstaltungen,

b)

Jugendgruppen auswärtiger Vereine für interne Veranstaltungen,

c)

auswärtige Vereine und Verbände für interne Zwecke.

Die unter 2.1 Nutzungsberechtigten müssen Ihre Veranstaltung bis 31.01. eines Jahres verbindlich an die Gemeinde Merchweiler mitteilen.

2.3

Privatnutzung für private Feierlichkeiten

a)

Privatpersonen ab 21 Jahren

b)

Firmen

Nicht zulässige Veranstaltungen:

Wahlkundgebungen, Wahlinformationsveranstaltungen, und Wahlkampfveranstaltungen, Parteitage sowie sonstige Großkundgebungen der Parteien.

Die Gemeinde behält sich vor, Veranstaltungen, bei denen zu vermuten ist, dass größere Ausschreitungen oder Beschädigungen des Saales und/oder des Gebäudes entstehen können, nicht zuzulassen bzw. bereits genehmigte Veranstaltungen bei entsprechenden Hinweisen abzusagen.

Bei Zuwiderhandlungen wird die Kaution einbehalten und die zukünftige Nutzung auf Dauer oder auf Zeit versagt.

Bei falschen Angaben zum Nutzungszweck ist eine Strafe in Höhe von 450 € zu zahlen.

3.

Genehmigung

Die Benutzung der Freizeitanlage ist bei der Gemeinde Merchweiler schriftlich unter Angabe der Art der Veranstaltung oder über die Website der Gemeinde Merchweiler per Online Terminbuchung zu beantragen. Der Veranstaltungstermin wird zunächst nur reserviert. Anzugeben sind die Mietdauer und die Art der Nutzung sowie ein Verantwortlicher des Antragstellers (z. B. Vereinsvorsitzender, Elternsprecher). Der Antragsteller erhält eine Ausfertigung des Mietvertrages für den Vermieter. Dieser Mietvertrag ist umgehend – spätestens 14 Tage nach Erhalt des Mietvertrages – an den Vermieter zurückzusenden. Nach Eingang des Mietvertrages erhält der Antragsteller die Ausfertigung für den Mieter sowie die Rechnung. Erfolgt die Rücksendung des Mietvertrages nicht innerhalb dieser Frist kann der Veranstaltungstermin für nachfolgende Anfragen freigegeben werden.

Der Nutzer hat alle für die Durchführung seiner Veranstaltungen erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und alle notwendigen Anmeldungen selbst vorzunehmen.

4.

Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt grundsätzlich am Tag der Anmietung vormittags um 10.00 Uhr und endet an dem auf die Vermietung folgenden Tag ebenfalls um 10.00 Uhr. In Absprache mit dem Beauftragten der Gemeinde kann die Zeit für die Übergabe zu Beginn und zum Ende der Veranstaltung abweichend geregelt werden.

Für Veranstaltungen der Gemeinde Merchweiler, insbesondere des Jugendbüros, wird im Einzelfall die Mietdauer festgelegt.

5.

Mietpreis

Die Mietpreise sind der aktuell geltenden Entgeltordnung für die Vermietung und Verpachtung der „Freizeitanlage Rockenhübel“ im OT Wemmetsweiler zu entnehmen.

6.

Kaution

(1) Als Absicherung für evtl. Beschädigungen an den baulichen Anlagen, den Einrichtungen, Zubehörgegenständen und Geräten ist spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eine Kaution zu überweisen. Die Kaution beträgt für alle Nutzungsberechtigten nach 2.1 b-d und 2.2 a-c 250,00 €. 2.3 für Privat 350,00 €

(2) Im Übrigen wird auf Absatz 9 verwiesen.

(3) Wird die Anlage kurzfristig angemietet, d.h. weniger als sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin, ist die Kaution sofort zu überweisen. (s. 5. (6))

7.

Reinigung

Die Nassreinigung hat durch den Veranstalter zu erfolgen. Die Putzutensilien sind ebenfalls vom Veranstalter mitzubringen. Das Gebäude mit sämtlichen Inventar und die Außenanlagen sind sauber zu übergeben. Bei Beanstandungen werden die dadurch entstehenden Reinigungskosten von der Kaution einbehalten; ggf. übersteigende Beträge werden in Rechnung gestellt.

Die Entsorgung des anfallenden Abfalls obliegt dem Mieter. Der Mieter hat ohne Zustimmung des Vermieters keine selbst mitgebrachten Gegenstände, wie Glasflaschen, Kartons und Plastikgeschirr und -flaschen, zu hinterlassen. Glasflaschen und Kartons bitte in die bereitgestellten Container im öffentlichen Bereich einwerfen. Bei nichterfolgter und/oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Reinigung werden Reinigungskosten von mind. 150€ in Rechnung gestellt.

8.

Verfahren

Nur bei fristgerechtem Eingang des Rechnungsbetrages über die Miete und die Kaution händigt der, von der Gemeinde Merchweiler, Beauftragte die Schlüssel der Freizeitanlage an die Nutzungsberechtigten aus. Es erfolgt eine gemeinsame Zählung des Groß-Inventars (Möbel, elektrische Geräte u. Ä.). Die Richtigkeit der Angaben wird durch den Nutzungsberechtigten und des Beauftragten bestätigt. Der Mieter hat Verluste und Beschädigungen des Inventars (z. B. Gläser, Besteck, Geschirr) nach der Veranstaltung dem Beauftragten zu melden.

Evtl. Schäden werden aufgenommen und durch die Unterschriften der Nutzungsberechtigten und des Beauftragten im Übergabeprotokoll bestätigt. Die Kosten für fehlende oder beschädigte Gegenstände werden von der Kaution einbehalten. Übersteigt der Schadenersatz den Kautionsbetrag werden die Kosten in Rechnung gestellt. Die Auszahlung (Überweisung) der Kaution erfolgt nur nach Vorlage des unterschriebenen Übergabebelegs.

Hinweise: Zum Inventar gehört kein Telefon. Die Hausordnung (siehe Anhang) ist einzuhalten.

9.

Haftung

Die Gemeinde Merchweiler übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden der Benutzer. Dies gilt auch für Schäden infolge höherer Gewalt. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die eingebrachte Garderobe, Wertsachen, Geräte oder sonstige mitgeführte Gegenstände und abgestellter Fahrräder oder Kraftfahrzeuge.

Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle von der Gemeinde zu vertretenden Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Für während der Vermietung verursachte Schäden an den baulichen Anlagen, den Einrichtung, Zubehörgegenständen und Geräten werden die Nutzungsberechtigten haftbar gemacht. Soweit die Benutzungsgenehmigung nicht für einen eingetragenen Verein erteilt ist, übernimmt diejenige volljährige Person die Haftung im vorstehenden Sinne, die im Mietvertrag genannt ist.

Die Benutzer und Besucher haften für alle Schäden, die der Gemeinde oder einer dritten Person aus der Benutzung der Freizeitanlage entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung oder Materialfehler zurück zu führen sind und trotz ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte und Einrichtungen eintreten.

Die Haftung des Schädigers gegenüber der Gemeinde bleibt unberührt.

10.

Inkrafttreten der Richtlinien

Die Richtlinien treten mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.10.2025 zum 01.01.2026 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 30.03.2023 außer Kraft.

Merchweiler, den 30.10.2025
Der Bürgermeister
Sebastian Maas