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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Wemmetsweiler Nr. ORW/004/2024-2029

Sitzungstermin:

Dienstag, den 05.11.2024

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

18:55 Uhr

Ort, Raum:

Kl. Kuppelsaal des Rathauses OT Wemmetsweiler, Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler

zu 1

Gewährung von freiwilligen Zuschüssen für das Jahr 2024 an die ortsansässigen Vereine

Vorlage: ORW/395/2024

c) Beschlussfassung:

  1. Der Ortsrat Wemmetsweiler beschließt, den ortsansässigen Vereinen einen freiwilligen Zuschuss gemäß der beiliegenden Vereinsliste zu gewähren. Mit dem Zuschussbescheid ist zur Ermittlung der Zuschüsse im Jahr 2025 den Vereinen ein Fragebogen über die Mitgliederzahlen zu übersenden.
  1. Sofern im Budget des Ortsrates Wemmetsweiler noch Restmittel für sonstige Ausgaben vorhanden sind, werden diese an die im Gemeindebezirk Wemmetsweiler gemeldeten Vereine restlos als Sonderzuschuss ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis: zu 1: einstimmig

Zu 2: einstimmig

zu 2

Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für das Jahr 2024 an die Pfarrbücherei Wemmetsweiler

Vorlage: ORW/394/2024

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Wemmetsweiler beschließt, der Pfarrbücherei Wemmetsweiler einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 3

Gewährung eines einmaligen freiwilligen Sonderzuschusses für die Ausrichtung des Lichter-Nikolausmarktes im Gemeindebezirk Wemmetsweiler

Vorlage: ORW/396/2024

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Wemmetsweiler beschließt die Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses von 500,00 € an die Vereinsgemeinschaft Wemmetsweiler, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 4

Gewährung eines freiwilligen Sonderzuschusses zur Ausrichtung des Karnevalsumzuges im Jahr 2025 in Wemmetsweiler

Vorlage: ORW/397/2024

c) Beschlussfassung:

Der Ortsrat Wemmetsweiler beschließt, dem Förderverein Karnevalsumzug Wemmetsweiler einen freiwilligen Zuschuss zur Ausrichtung des Karnevalsumzuges 2025 in Höhe von 300,00 € zu gewähren. Die Zuschusszahlung wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025 beschlossen.

Zur zukünftigen Bezuschussung wird der Förderverein in die Vereinsliste aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig