Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat aufgrund der Ziffer 5 der Richtlinien für die Vermietung der Freizeitanlage „Rockenhübel“ im OT Wemmetsweiler vom 30.10.2025 in seiner Sitzung am 30.10.2025 diese Entgeltordnung für die Vermietung und Verpachtung der „Freizeitanlage Rockenhübel“ im OT Wemmetsweiler beschlossen.
Gemäß Ziffer 5 der Richtlinie für die Vermietung der Freizeitanlage „Rockenhübel“ im OT Wemmetsweiler werden folgende Mietpreise festgesetzt:
1. Mietpreise
(1) Die Miete für den 1. Tag wird wie folgt festgesetzt:
| a) | vereinsinterne Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine: |
| 150,00 € für die Gesamtanlage |
| b) | interne Veranstaltungen von ortsansässigen Jugendgruppen: |
| 110,00 € für die Gesamtanlage |
| c) | Veranstaltungen der örtlichen Schulen und Kindergärten: |
| 90,00 € für die Gesamtanlage |
| d) | Veranstaltungen auswärtiger Schulen und Kindergärten: |
| 120,00 € für die Gesamtanlage |
| e) | Veranstaltungen der auswärtigen Jugendgruppen: |
| 170,00 € für die Gesamtanlage |
| f) | Veranstaltungen der auswärtigen Vereine und Verbände: |
| 220,00 € für die Gesamtanlage |
| g) | Privatveranstaltungen der ortsansässigen Personen ab 21 Jahren oder Firmen: |
| 215,00 € für die Gesamtanlage |
| h) | Privatveranstaltungen der auswärtigen Personen ab 21 Jahren oder Firmen: |
| 315,00 € für die Gesamtanlage |
| i) | Reinigungskosten mind. 150,00 €, wenn keine ordnungsgemäße Reinigung bzw. keine Reinigung erfolgt ist |
(2) Für jeden weiteren Tag wird die Hälfte des jeweiligen Mietpreises erhoben.
Zu den Mietpreisen wird die gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.
(3) Für Veranstaltungen der Gemeinde Merchweiler (z. B. Jugendfreizeit) wird ein pauschaler Mietpreis erhoben. Er beträgt für die Dauer von sieben Tagen 110,00 €.
Ein einzelner Veranstaltungstag wird mit 28,00 € berechnet. Für jeden weiteren Tag werden 17,00 € erhoben.
(4) Die Absage einer Veranstaltung ist schriftlich bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungstag vorzulegen. Bei einer Absage werden 50% der Miete fällig. Erfolgt die Absage später sind 75% der Miete fällig. In besonderen Fällen (z. B. Glatteis) kann von der Regelung Abstand genommen werden.
(5) Der Mietpreis ist innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Wird die Miete bei Fälligkeit und trotz Zahlungserinnerung nicht gezahlt, erlischt die Genehmigung und der Termin wird freigegeben.
(6) Wird die Anlage kurzfristig angemietet, d.h. weniger als sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin – jedoch mindestens 10 Werktage vorher-, ist der Mietpreis sofort zu überweisen. Bei kurzfristigen Absagen gilt Ziffer 4.
2. Befreiung
Im Einzelfall ist der Bürgermeister berechtigt, aus sozialen oder anderen Überlegungen die Mieter vom Mietzins zu befreien.
3. Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.