Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt S. 1.119) hat die Verbandsversammlung am 18.09.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 121.240 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 121.240 € |
| dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | 0 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 100.000 € |
Es gelten die in § 10 der Satzung des „Prüfungszweckverbandes Illtal“ festgesetzten Umlagegrundsätze.
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 18.09.2025 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan des Prüfungszweckverbandes Illtal für das Haushaltsjahr 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 19. November bis einschließlich 26. November 2025 in der Kämmerei der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, während der Dienststunden öffentlich aus.