| Sitzungstermin: | Donnerstag, den 24.11.2022 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:15 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler |
zu 1 Wirtschaftsplan 2023 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
Vorlage: AUN/119/2022
c) Beschlussfassung:
Der Bürgermeister wird ermächtigt
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 2 „Erweiterung Bebauungsplan „Kässeiters 2. Bauabschnitt““ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschlüsse zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage: BAV/738/2022
c) Beschlussfassung:
„Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt in öffentlicher Sitzung am 24.11.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ im beschleunigten Verfahren.
Im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Merchweiler soll im südlichen Siedlungsgebiet auf einer bislang unbebauten Grün- bzw. Freifläche neuer Wohnraum, als Erweiterung des nördlich unmittelbar angrenzenden Neubaugebietes geschaffen werden. Die Fläche befindet sich in der Schützenhausstraße am Siedlungsrand. Das Umfeld des Plangebietes wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Die Erschließung ist gesichert und der ruhende Verkehr kann vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes nach § 35 BauGB. Auf dieser Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Um für das Plangebiet eine Vorhabenzulässigkeit herzustellen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Nördlich des Plangebietes wurde in der Vergangenheit bereits ein Bebauungsplan zur Schaffung von Wohnraum aufgestellt („Kässeiters, 2. BA“ von 2018). Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“ handelt es sich somit um eine Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 620 m2.Nach § 13b BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b und § 13 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt für das Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschlüsse 1. zur Billigung des Entwurfes,
2. zur öffentlichen Auslegung und
3. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Bebauungsplan ´Kässeiters 2. BA´“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a und § 13 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 3 Bestellung des Prüfers des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler
Vorlage: FIN/554/2022
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, die Prüfungsgesellschaft W+ST Publica GmbH, Europaallee 13, 66113 Saarbrücken, zum Prüfen für den Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 4 Gesamtprojekt KITA Wemmetsweiler, In der Wolfskaul
Vorlage: HAA/679/2022
c) Beschlussfassung
Es wird beschlossen:
| 1. | entsprechend des Angebotes von littlebigFuture gGmbH, Nürnberg (lbF), das Projekt „Kita Wemmetsweiler, In der Wolfskaul“ zu übernehmen. Hierzu tritt die Gemeinde Merchweiler in den bestehenden Kaufvertrag zwischen der RAG Montanimmobilien GmbH, Essen und lbF ein und erwirbt das Grundstück mit den anfallenden Nebenkosten sowie den Kosten für die Übernahme der Bebauungsplanung zu einem Gesamtpreis von rund 504.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den vorhandenen Haushaltsrest (I 361001-03 Ausbau Kita Michelsberg) 468.200 €. Der Restbetrag von 35.800 € wird über den verfügbaren Haushaltsansatz bei I 361001-05 Investitionszuschuss Kita Kunterbunt finanziert. |
| 2. | Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit Bauverpflichtung für eine Kita mit einer Laufzeit (entsprechend der Zweckbindungsfrist der Investitionskostenzuschüsse) zu Gunsten von lbF. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. |
| 3. | nach Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages eine Betriebsträger-Vereinbarung mit einer Laufzeit entsprechend der Zweckbindungsfrist der Investitionszuschüsse mit lbF abzuschließen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 5 Neue Arbeit Saar - Fortführung der Maßnahme "Arbeitsgelegenheiten" nach § 16 SGB II und Fortführung der Beschäftigung eines Projektanleiters im Rahmen der Kooperationsvereinbarung "Jobperspektive"
Vorlage: ORD/147/2022
a) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen
| a) | Die Kooperationsvereinbarung „Arbeitsgelegenheiten“ mit der Neuen Arbeit Saar für ein weiteres Jahr - Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2023 - fortzuführen. |
| b) | Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung „Jobperspektive“ die Beschäftigung eines Projektanleiters für ein weiteres Jahr - Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2023 - fortzuführen. |
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
Keine Stimmenthaltungen
zu 6 Antrag der CDU-Fraktion - „Mit mehr Fußgängerüberwegen die Sicherheit schwacher Verkehrsteilnehmer erhöhen“
Vorlage: HAA/655/2022
c) Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Kontakt aufzunehmen. Es soll geprüft werden, ob von der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Abweichungsmöglichkeiten wie in anderen Bundesländern u.a. in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auch im Saarland Gebrauch gemacht werden kann und soll. Die Errichtung von Fußgängerüberwegen soll so auch im Saarland erleichtert werden können. Die Örtlichkeiten, entsprechend dem Antrag der CDU, sollen in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Verkehrsschau eingebracht werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 7 Jugendtreff in der Gemeinde Merchweiler - Quo vadis - Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage: HAA/668/2022
c) Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den Jugendtreff der Gemeinde Merchweiler unter der Leitung der gemeindlichen Jugendpflegerin vor Ort weiterhin zu regelmäßigen Öffnungszeiten unter der Beteiligung des Landkreises Neunkirchen nach dem Kooperationsvertrag vom 22.12.2020 zu betreiben. Die bisherige pädagogische Konzeption soll beibehalten und weiterhin evaluiert werden. Diese Ausrichtung soll vorerst bis zum 31.12.2023 beibehalten werden und die Bedarfe der Jugendlichen in die weitere Entwicklung des Jugendtreffs der Gemeinde Merchweiler einfließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 8 Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen - "Antrag auf Unterstützung bei der Suche einer mindestens 2 ha großen Fläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Rahmen einer Bürgerenergiegenossenschaft"
Vorlage: HAA/677/2022
c) Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig